Fachbegriffe & Erklärungen zu Öffentlichen Ausschreibungen

Das Glossar für öffentliche Ausschreibungen

Für die Vergabe öffentlicher Aufträge gibt es viele Regelungen und Fachbegriffe. Hier finden Sie die Antworten und Erklärungen zu den wichtigsten Fachbegriffen. Alle Begriffe wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, dennoch können wir nicht die Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit der Erklärungen übernehmen.

  • A
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • K
  • L
  • N
  • O
  • P
  • R
  • S
  • T
  • V
  • W
  • Z
A
  • Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich(AVPQ)
  • Angebot
  • Anforderungsfrist
  • Angebotseröffnung (Submissionstermin)
  • Angebotsfrist
  • Angemessenheit des Angebots
  • Arbeitsgemeinschaft / Bietergemeinschaft
  • Archivierungsfrist
  • Aufforderung zur Angebotsabgabe
  • Aufhebung der Ausschreibung
  • Aufklärungsverhandlungen
  • Auftragsarten
  • Auftragserteilung
  • Auftragssperre
  • Auftragsvolumen
  • Auftragswert
  • Ausführungsfrist
  • Ausführungsort
  • Auskömmlichkeit des Angebots
  • Auslobungsverfahren
  • Ausschreibung
  • Ausschreibungsarten
  • Ausschreibungsbekanntmachung (Bekanntmachungstext)
  • Ausschreibungsreife
  • Außergewöhnlicher Aufwand
  • Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV)
  • Alternativposition
B
  • Bauauftrag
  • Bedarfsposition, Eventualposition
  • Beschränkte Ausschreibung
  • Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
  • Bewerbungsbedingungen (nach VOB und unterhalb des Schwellenwertes)
  • Bewertungskriterien
  • Bieter
  • Bieterdatenbanken
  • Bieterfrage
  • Bietergemeinschaft
  • Bieterkonferenz
  • Bindefrist
  • Bundeshaushaltsordnung (BHO)
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
  • Bewerber
  • Beurteilungsspielraum
C
  • CPV-Code | Common Procurement Vocabulary
D
  • De-facto-Vergabe | Direktvergabe
  • Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA)
  • Dienstleistungsauftrag
  • Dienstleistungskonzession
  • Direktkauf
  • Doppelausschreibung
  • Dynamisches Beschaffungssystem
E
  • eCertis
  • Eignungskriterien
  • Eignungsleihe
  • Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
  • Einstufiges Vergabeverfahren
  • Elektronische Auktion
  • Elektronische Signatur
  • Elektronische Vergabe (kurz E-Vergabe)
  • Elektronischer Katalog
  • Ergänzungsmeldung
  • Eröffnungstermin
  • EU-Ausschreibungen
  • EU-Schwellenwert
  • EU-Supplement
  • EVB-IT
  • Eventualposition
  • Ex-Ante-Transparenz
  • Ex-Post-Transparenz
F
  • Fehlende Bieterangaben
  • Freihändige Vergabe
  • Fristen im Vergabeverfahren
  • Funktionalausschreibung
  • Funktionale Leistungsbeschreibung (Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm)
G
  • GAEB | Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen
  • Geheimhaltung
  • Geheimwettbewerb
  • Generalplaner
  • Generalübernehmer
  • Generalunternehmer
  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
  • Gewerk
  • Grundposition
H
  • Hauptangebot
  • Hauptausschuss Hochbau (HAH)
  • Hauptausschuss Tiefbau (HAT)
  • Hauptausschuss zur Erarbeitung der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF)
  • HOAI | Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
I
  • Inhouse-Vergabe
  • Interessenbekundung
  • Interessenbekundungsverfahren
K
  • Kaskadenprinzip
  • Konstruktive Leistungsbeschreibung
L
  • Leistungsbeschreibung
  • Leistungsverzeichnis
  • Lose
N
  • Nachprüfungsverfahren
  • Nebenangebote
  • Nichtoffenes Verfahren
O
  • Offenes Verfahren
  • Option
  • Öffentliche Ausschreibung
  • Öffentlicher Teilnahmewettbewerb
P
  • Präqualifikation
  • Präqualifikation VOB
  • Preisrecht
  • Produktneutralität
R
  • Referenzbestätigung
  • Rüge
S
  • Submission
  • Supplement
T
  • TED | Trader Electronic Daily
  • Teilnahmewettbewerb
V
  • Verdingungsordnung | Vergabeordnung
  • Verdingungsunterlagen
  • Vergabearten | Vergabeverfahren
  • Vergaberecht
  • Vergabestelle
  • Vergabeunterlagen | Ausschreibungsunterlagen
  • Vergabevermerk
  • Vergabeverordnung (VgV)
  • Vergebene Aufträge
  • Verhandlungsverbot
  • Verhandlungsverfahren
  • VOB | Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
  • VOF | Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen
  • VOL | Verdingungsordnung für Leistungen
  • Vorinformation
W
  • Wettbewerbliche Dialog
Z
  • Zuschlagskriterien
Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich(AVPQ)
Unternehmen, die Liefer- und Dienstleistungen erbringen wollen, können sich in das AVPQ eintragen lassen. Das Verzeichnis wird von den Industrie- und Handelskammern geführt und mit der Eintragung in das Verzeichnis weisen Unternehmen ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vor.
Angebot
Mit dem Angebot gibt der Bieter, nach Aufforderung eine inhaltliche Erklärung zum bekannt gegebenen Auftrag ab. Sein Angebot enthält eine konkrete Beschreibung der angebotenen Leistungen und den Preis.
Anforderungsfrist
Zeitraum, in dem die Ausschreibungsunterlagen angefordert werden können.
Angebotseröffnung (Submissionstermin)
Die Angebotseröffnung erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist. Es wird geprüft, welche Angebote fristgerecht und ohne formelle Fehler eingegangen sind. Nach der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) finden Angebotseröffnungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Allerdings sind bei Angebotseröffnungen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) die Bieter und ihre Vertreter zugelassen.
Angebotsfrist
Zeitraum, im dem ein Angebot eines Unternehmens beim Auftraggeber einzureichen ist. Sie beginnt ab der Bekanntmachung.
Angemessenheit des Angebots
Hinsichtlich der Angemessenheit des Angebots kann der Auftraggeber Angebote, die ein offensichtliches Missverhältnis zwischen Preis und Leistung aufweisen, ausschließen. Zuvor muss allerdings eine Aufklärung über die Ermittlung der Preise für die Gesamtleistung oder für Teilleistungen verlangt werden.
Arbeitsgemeinschaft / Bietergemeinschaft
Erhält eine Bietergemeinschaft den Angebotszuschlag, endet diese formell und geht in eine sogenannte Arbeitsgemeinschaft über, die das Projekt rechtlich und zeitlich verbindlich durchzuführen hat.
Archivierungsfrist
Nach § 8 Abs. 4 VgV müssen alle für die Vergabe relevanten Unterlagen bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages oder der Rahmenvereinbarung, mindestens aber 3 Jahre, aufbewahrt werden.
Aufforderung zur Angebotsabgabe
Bieter bzw. Bewerber werden aufgefordert ein konkretes Angebot abzugeben. Bei öffentlichen Bauausschreibungen (VOB) ergibt sich diese Aufforderung schon aus der Bekanntmachung der Ausschreibung. Bei öffentlichen und beschränkten Ausschreibungen von Liefer- (VOL) und Dienstleistungsaufträgen (VOF) erhalten die Bewerber die Aufforderung zeitgleich mit der Übersendung der Verdingungsunterlagen.
Aufhebung der Ausschreibung
Wenn kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht, die Vergabeunterlagen grundlegend geändert werden mussten oder andere schwerwiegende Gründe vorliegen, kann eine Ausschreibung aufgehoben werden. Der öffentliche Auftraggeber trägt für Aufhebung des Verfahrens die Darlegungs- und Beweislast. Erfolgt die Aufhebung, muss der öffentliche Auftraggeber seiner Benachrichtigungspflicht gegenüber den Bewerbern bzw. Bietern nachkommen. Besteht nach der Aufhebung die Beschaffungsabsicht fort, sollte der Auftraggeber die Bieter des ersten Vergabeverfahrens bei der erneuten Ausschreibung zur Angebotsabgabe einladen.
Aufklärungsverhandlungen
Aufklärungsverhandlungen sind keine wirklichen Verhandlungen über das Angebot, sondern vielmehr Aufklärungsgespräche, in denen Unklarheiten beseitigt werden sollen
Auftragsarten
Es wird zwischen den folgenden Auftragsarten unterschieden: 1. Lieferaufträge gemäß § 103 Abs. 2 des GWB, 2. Bauaufträge gemäß § 103 Abs. 3 des GWB 3. Dienstleistungsaufträge gemäß § 103 Abs. 4 des GWB.
Auftragserteilung
Ziel jedes Vergabeverfahrens ist eine Auftragserteilung zu erhalten. Mit Auftragserteilung entscheidet sich der Auftraggeber für ein Angebot und beendet das Vergabeverfahren.
Auftragssperre
Eine Auftragssperre wird durch öffentliche Vergabestellen verhängt, wenn ein Auftragnehmer schwerwiegende Verstöße begeht. Das betroffene Unternehmen wird bei einer Vergabesperre in einer Datenbank veröffentlicht und von zukünftigen Vergaben ausgeschlossen.
Auftragsvolumen
Der gesamte Kostenumfang einer öffentlichen Vergabe ist das Auftragsvolumen. Dieses wird bereits zu Beginn des Vergabeverfahrens geschätzt. Überschreitet es den Schwellenwert gelten bestimmte EU-Auflagen für die Vergabe.
Auftragswert
Die Höhe des Auftragswerts entscheidet darüber ob ein Vergabeverfahren und wenn ja welches (national oder europaweit), durchgeführt werden muss und somit auch ob die Vergabe der Kontrolle durch die Vergabekammern und Oberlandesgerichte unterliegt.
Ausführungsfrist
Die Ausführungsfrist bestimmt in welcher Zeit der Auftrag von dem zuständigen Bieter fertigzustellen ist.
Ausführungsort
In der Ausschreibung definiert der Ausführungsort den Ort (PLZ), an dem die angeforderte Bau-, Liefer- oder Dienstleistung auszuführen bzw. zu liefern ist.
Auskömmlichkeit des Angebots
siehe Angemessenheit des Angebots.
Auslobungsverfahren
Auslobungsverfahren sind Wettbewerbe, die der Auftraggeber veranstalten kann und die ihm bei der Planung helfen sollen. Am Ende des Wettbewerbs kommt es zu einer vergleichenden Beurteilung durch ein Preisgericht. Dieses Verfahren ist vor allem in der Raum- und Stadtplanung, der Architektur und dem Bauwesen üblich.
Ausschreibung
In Deutschland besteht die Pflicht für öffentliche Verwaltungen, Aufträge ab einem bestimmten Auftragsvolumen öffentlich auszuschreiben. Eine Vergabe von Leistungen muss in der Regel im Wettbewerb und unter Gleichbehandlung aller Bieter geschehen. Eine Ausschreibung umfasst die genaue Beschreibung des Projektes und der anstehenden Arbeiten, evtl. dazugehörige Pläne, Dokumente und Leistungsverzeichnisse, sowie eine Kopie der Vergabeordnung. Folgende Arten sind zu unterscheiden: Öffentliche Ausschreibung, Beschränkte Ausschreibung und Freihändige Vergabe.
Ausschreibungsarten
Abhängig von den EU-weiten Schwellenwerten sieht das Vergaberecht für jede Ausschreibung eine eigene Ausschreibungsart vor. Die wesentlichen Arten sind die öffentliche Ausschreibung (offenes Verfahren) und die beschränkte Ausschreibung (nichtoffenes Verfahren) sowie die freihändige Vergabe.
Ausschreibungsbekanntmachung (Bekanntmachungstext)
Durch den Bekanntmachungstext erfolgt die öffentliche Aufforderung zur Angebotsabgabe von Unternehmen. Es müssen Mindest-Angaben zur Ausschreibung darin enthalten sein. Welche regelt je nach Art des Auftrags, die VOB/A, die VOL/A und die VOF. Die Bekanntmachung ist die wichtigste Informationsquelle für potenzielle Bieter.
Ausschreibungsreife
Ein Auftraggeber darf eine zu erbringende Leistung erst ausschreiben wenn alle nötigen Unterlagen und Mittel zur Verfügung stehen. Außerdem muss sichergestellt werden, dass innerhalb der angegebenen Fristen mit der Ausführung des Auftrags begonnen werden kann. Ist dies erfüllt, spricht man von einer Ausschreibungsreife.
Außergewöhnlicher Aufwand
Stellt eine öffentliche Ausschreibung einen außergewöhnlich hohen Aufwand für den Auftraggeber dar, so darf dieser stattdessen eine Beschränkte Ausschreibung durchführen. Unverhältnismäßig ist der Aufwand dann, wenn er deutlich über dem erreichbaren Vorteil oder dem Wert der ausgeschriebenen Leistung liegt.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV)
Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) für Bauleistungen sind gewerkespezifische technische Vorschriften über die Ausführung und Abrechnung der jeweiligen Bauleistungen.
Alternativposition
Behält sich der Auftraggeber zwei Ausführungsvarianten vor, kann er Alternativpositionen (auch Wahlpositionen) in die Leistungsbeschreibung aufnehmen. In der öffentlichen Vergabe sind Alternativpositionen aus Gründen der Transparenz nicht erlaubt.
Bauauftrag
Ein Bauauftrag ist ein Vertrag über die Durchführung oder die Planung und Durchführung von Bausleistungen für den öffentlichen Auftraggeber. Dabei ergibt sich eine Bauleistung aus Tief- oder Hochbauarbeiten, bei denen das Ergebnis eine technische oder wirtschaftliche Funktion erfüllen soll.
Bedarfsposition, Eventualposition
Darunter sind Leistungen zu verstehen, bei denen noch nicht feststeht, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang sie beauftragt werden. Derartige Positionen sind nur eingeschränkt zulässig.
Beschränkte Ausschreibung
Bei der Beschränkten Ausschreibung wird nur eine von vornherein begrenzte Zahl möglicher Anbieter zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Aufforderung ist unter Einhaltung des jeweiligen Vergabeverfahren (VOB, VOL, VOF) an mindestens drei Bewerber zu richten. Eine Beschränkte Ausschreibung soll nur dann erfolgen, wenn eine Öffentliche Ausschreibung unzweckmäßig ist, z.B. wenn die Leistung nur von einem Spezialisten ausgeführt werden kann; die Öffentliche Ausschreibung kein wirtschaftliches Ergebnis gebracht hat oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich wäre. Ihr geht im Allgemeinen ein Öffentlicher Teilnahmewettbewerb voraus.
Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
Durch besondere Vertragsbedingungen regelt der Auftraggeber die Bedingungen eines Auftrags, die von den allgemeinen technischen Vertragsbedingungen abweichen. Sie regeln meist die Erfordernisse des konkreten Einzelfalls.
Bewerbungsbedingungen (nach VOB und unterhalb des Schwellenwertes)
Für die erfolgreiche Teilnahme an einer Ausschreibung sind die vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbedingungen zu erfüllen. Diese umfassen unter anderem die Vollständigkeit des Angebots, die Eignung des Bieters, die Berechnung des Preises ohne Umsatzsteuer und die korrekte und rechtzeitige Einreichung der Unterlagen.
Bewertungskriterien
siehe Zuschlagskriterien.
Bieter
Sind alle nationalen wie internationalen Unternehmen, die mit öffentlichen Auftraggebern zusammenarbeiten wollen. Das Ausschreibungsverfahren sieht vor, dass diese Unternehmen für ein ausgeschriebenes Projekt Angebote abgeben müssen.
Bieterdatenbanken
Auftragnehmer (Bieter), die bei beschränkten Ausschreibungen oder freihändigen Vergaben berücksichtigt werden wollen, können sich i.d.R. kostenlos in sogenannten Bieterdatenbanken der Auftragsberatungsstellen registrieren. Vergabestellen der öffentlichen Hand, die Bewerber für eben solche freihändigen Vergaben oder beschränkte Ausschreibung suchen, nutzen die Auftragsberatungsstellen der Länder, um sich geeignete Unternehmen benennen zu lassen.
Bieterfrage
Wenn Unklarheiten in den Vergabeunterlagen sind, können Bieter von dem Auftraggeber im Rahmen der Bieterfrage Aufklärung verlangen. Bei rechtzeitiger Anforderung müssen Auftraggeber die entsprechenden Auskünfte spätestens 6 Tage (bzw. 4 Tage bei nicht offenem Verfahren) vor Ablauf der Angebotsfrist erteilen.
Bietergemeinschaft
Eine Bietergemeinschaft, auch Bieterkonsortium genannt, ist ein Zusammenschluss von Unternehmen mit der Absicht, ein gemeinsames Angebot für einen öffentlichen Auftrag abzugeben. Das Vergaberecht fordert von Bietergemeinschaften keine besondere Rechtsform; in der Regel genügt eine schriftliche Erklärung der Bietergemeinschaft im gemeinsamen Angebot.
Bieterkonferenz
Die ausschreibende Stelle lädt zu dieser Sitzung alle Unternehmen ein, die Vergabe- oder Verdingungsunterlagen angefordert haben. Es besteht keine Teilnahmeverpflichtung, jedoch werden hier in aller Regel wichtige Informationen zur Ausschreibung mitgeteilt, vereinzelt sogar Ausschreibungsbedingungen geändert.
Bindefrist
Der Zeitraum von der Abgabe des Angebotes bis zum Tag des Zuschlages, bis zu dem der Bieter in aller Regel an sein Angebot gebunden ist.
Bundeshaushaltsordnung (BHO)
Diese Verordnung gibt den rechtlichen Rahmen für Ausschreibungen unterhalb des Schwellenwertes durch den Bund vor.
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ist für Regelungen und Grundsätze des öffentlichen Auftragswesens verantwortlich. Dazu zählen sowohl das Preisrecht als auch das Vergaberecht. Darüber hinaus veröffentlicht das BMWi eine Liste der eigenen öffentlichen Ausschreibungen sowie der Ausschreibungen weiterer Behörden im Geschäftsbereich des Ministeriums.
Bewerber
Ein Bewerber im Kontext von Vergabeverfahren ist ein Unternehmen oder eine Organisation, das oder die ein Interesse an der Durchführung eines öffentlich ausgeschriebenen Leistungs- oder Lieferauftrags bekundet. Ziel des Bewerbers ist es, mit einem überzeugenden Angebot den Auftrag zu erhalten und sich gegenüber anderen Mitbewerbenden zu behaupten. Merkmale und Ziele eines Bewerbers: Ein Bewerber strebt danach, sich positiv von anderen Anbietern abzugrenzen. Dazu wird ein detailliertes und wettbewerbsfähiges Angebot erstellt, welches die Anforderungen der Ausschreibung erfüllt und die fachliche sowie technische Kompetenz des Unternehmens hervorhebt. Bewerbungskriterien und -verfahren: Im Bewerbungsprozess müssen die Unternehmen prüfen, ob der Auftrag zu ihrem Leistungsspektrum und Kapazitäten passt. Kleinere Anbieter sollten dabei auch berücksichtigen, ob große Aufträge in Teillosen vergeben werden. Regionale Anbieter können von der bevorzugten Vergabe an lokale Unternehmen profitieren, sofern sie wirtschaftlich tragfähige Angebote vorlegen. Ausschreibungsfindung und -bewertung: Interessierte Unternehmen müssen Ausschreibungen aktiv auf verschiedenen Plattformen recherchieren. Wichtig dabei ist, dass die fachlichen Qualifikationen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Unternehmens mit den Anforderungen der Ausschreibung übereinstimmen. Unterschiedliche Ausschreibungsarten: Die Art der Bewerbung hängt von der jeweiligen Ausschreibungsart ab. Neben der öffentlichen Ausschreibung gibt es beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben. Die Auswahl des Verfahrens bestimmt die Form und den Umfang der Bewerbung. Prozess der Angebotserstellung: Im Bewerbungsprozess wird zunächst Interesse an einer Ausschreibung bekundet, gefolgt von der Zusendung der Ausschreibungsunterlagen. Das Unternehmen präsentiert sich in einem Anschreiben und legt seine fachlichen Kompetenzen dar. Referenzprojekte können zur Untermauerung der Eignung beitragen. Kommunikation mit der Vergabestelle: Bei Unklarheiten in den Ausschreibungsunterlagen sollten Unternehmen rechtzeitig Klärungsfragen an die Vergabestelle richten. Dies dient der Transparenz und der Einhaltung des Gleichbehandlungsgebots. Unterstützungsangebote und Bietergemeinschaften: Unternehmen können sich bei Industrie- und Handelskammern beraten lassen und sich in Bietergemeinschaften zusammenschließen, um größere Aufträge gemeinsam zu bewältigen. Rechte und Pflichten der Bewerber: Bewerber müssen die geltenden Vergaberichtlinien beachten und können bei Verstößen gegen das Vergabeverfahren Nachprüfungen beantragen. Ein nicht regelkonformes Angebot kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Beurteilungsspielraum
Der Beurteilungsspielraum bezeichnet den Entscheidungsspielraum, den öffentliche Auftraggeber bei der Auslegung und Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe im Rahmen von Vergabeverfahren haben. Dieser Spielraum erlaubt es Auftraggebern, auf Basis ihres fachlichen Ermessens zu entscheiden. Anwendungsbereich im Vergaberecht: Im Vergaberecht äußert sich der Beurteilungsspielraum vor allem bei der Interpretation von Begriffen wie "fachkundig", "leistungsfähig", "zuverlässig" oder "wirtschaftlichstes Angebot". Diese Begriffe sind gesetzlich nicht präzise definiert, sodass Auftraggeber eine eigene, plausible Bewertung vornehmen müssen. Abgrenzung zum Ermessensspielraum: Während der Ermessensspielraum sich auf die Freiheit bei der Entscheidungsfindung bezieht, zielt der Beurteilungsspielraum auf die Bewertung und Interpretation unklarer Sachverhalte ab. Es geht darum, auf Grundlage eigener Wertungen eine plausible Lösung zu finden. Kontrolle und Grenzen des Beurteilungsspielraums: Gerichte überprüfen Entscheidungen, die auf einem Beurteilungsspielraum beruhen, nur eingeschränkt. Sie kontrollieren, ob Beurteilungsfehler vorliegen, wie etwa das Fehlen einer nachvollziehbaren Begründung, Verstöße gegen Verfahrensvorschriften, unzutreffende Sachverhaltsermittlung, Missachtung allgemeingültiger Bewertungsgrundsätze oder sachfremde Erwägungen. Relevanz unbestimmter Rechtsbegriffe: Gesetze enthalten oft unbestimmte Rechtsbegriffe, um Flexibilität und Anpassungsfähigkeit an unterschiedliche Sachverhalte zu ermöglichen. Beispiele solcher Begriffe sind "öffentliches Interesse" oder "Kindeswohl". Diese Begriffe erfordern im Einzelfall eine umfassende und differenzierte Bewertung. Transparenzprinzip: Im Vergaberecht ist das Transparenzprinzip entscheidend, welches die Dokumentation der maßgeblichen Erwägungen verlangt. Dies stellt sicher, dass die Entscheidungsfindung nachvollziehbar und überprüfbar bleibt, insbesondere bei der Eignungsbeurteilung von Bietern oder bei der Angebotswertung.Grundkonzept des Beurteilungsspielraums: Der Beurteilungsspielraum bezeichnet den Entscheidungsspielraum, den öffentliche Auftraggeber bei der Auslegung und Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe im Rahmen von Vergabeverfahren haben. Dieser Spielraum erlaubt es Auftraggebern, auf Basis ihres fachlichen Ermessens zu entscheiden. Anwendungsbereich im Vergaberecht Im Vergaberecht äußert sich der Beurteilungsspielraum vor allem bei der Interpretation von Begriffen wie "fachkundig", "leistungsfähig", "zuverlässig" oder "wirtschaftlichstes Angebot". Diese Begriffe sind gesetzlich nicht präzise definiert, sodass Auftraggeber eine eigene, plausible Bewertung vornehmen müssen. Abgrenzung zum Ermessensspielraum: Während der Ermessensspielraum sich auf die Freiheit bei der Entscheidungsfindung bezieht, zielt der Beurteilungsspielraum auf die Bewertung und Interpretation unklarer Sachverhalte ab. Es geht darum, auf Grundlage eigener Wertungen eine plausible Lösung zu finden. Kontrolle und Grenzen des Beurteilungsspielraums: Gerichte überprüfen Entscheidungen, die auf einem Beurteilungsspielraum beruhen, nur eingeschränkt. Sie kontrollieren, ob Beurteilungsfehler vorliegen, wie etwa das Fehlen einer nachvollziehbaren Begründung, Verstöße gegen Verfahrensvorschriften, unzutreffende Sachverhaltsermittlung, Missachtung allgemeingültiger Bewertungsgrundsätze oder sachfremde Erwägungen. Relevanz unbestimmter Rechtsbegriffe: Gesetze enthalten oft unbestimmte Rechtsbegriffe, um Flexibilität und Anpassungsfähigkeit an unterschiedliche Sachverhalte zu ermöglichen. Beispiele solcher Begriffe sind "öffentliches Interesse" oder "Kindeswohl". Diese Begriffe erfordern im Einzelfall eine umfassende und differenzierte Bewertung. Transparenzprinzip: Im Vergaberecht ist das Transparenzprinzip entscheidend, welches die Dokumentation der maßgeblichen Erwägungen verlangt. Dies stellt sicher, dass die Entscheidungsfindung nachvollziehbar und überprüfbar bleibt, insbesondere bei der Eignungsbeurteilung von Bietern oder bei der Angebotswertung.
CPV-Code | Common Procurement Vocabulary
Erläuterung CPV-Code (Common Procurement Vocabulary) steht für das „Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge“, welches bei EU-Vergabeverfahren zu nutzen ist. Es wird durch öffentliche Auftraggeber bei der Beschreibung des Auftragsgegenstandes verwendet. Dieser CPV-Katalog hat eine Harmonisierung zwischen den EU-Staaten zum Ziel, d.h. dass die zu vergebende Leistung in allen EU-Staaten gleichermaßen beschrieben und verständlich ist. Erreicht wird dies durch eine einheitliche Nomenklatur; es sind zu den jeweiligen Leistungen Ziffern hinterlegt, welche in EU-Bekanntmachungen zu verwenden sind. Dabei ordnet das CPV jeder Beschreibung eines Auftragsgegenstandes einen bestimmten numerischen Code mit bis zu 9 Ziffern zu. Dadurch wird Unternehmen die Suche nach passenden Ausschreibungen erleichtert.
De-facto-Vergabe | Direktvergabe
Eine De-facto-Vergabe ist eine direkte Auftragsvergabe ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens. Vergaben in diesem Sinne stellen den schwerstmöglichen Verstoß gegen das Wettbewerbsprinzip dar und sind unzulässig. Erfährt ein Unternehmen davon, kann bei Aufträgen oberhalb der Schwellenwerte ein Nachprüfungsverfahren angestrengt werden.
Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA)
Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) ist ein nicht rechtsfähiger Verein, in dem Vertreter relevanter öffentlicher Auftraggeber, kommunaler Spitzenverbände und Organisationen der Wirtschaft und Technik vertreten sind. Zu seinen Hauptaufgaben zählt die Weiterentwicklung und Überarbeitung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Er hat darin die Funktion eines Gesetzgebers.
Dienstleistungsauftrag
Als Dienstleistungsauftrag gilt nach § 103 Abs. 4 jeder Auftrag, der keine Bau- oder Lieferleistungen zum Gegenstand hat, aber zu einem vorher festgesetzten Preis erteilt wird.
Dienstleistungskonzession
Anders als bei einem Dienstleistungsauftrag ist die Gegenleistung für eine Dienstleistungskonzession kein vorher festgesetzter Preis, sondern das Recht, die zu erbringende eigene Leistung selbst zu nutzen und Investitionen dadurch zu refinanzieren. Dabei kann neben dem Recht zur Verwertung auch ein Entgelt erteilt werden.
Direktkauf
Die öffentliche Hand darf, unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, Waren bis zu einem Wert von 500 Euro (netto) ohne Beachtung der Vergabevorschriften direkt einkaufen.
Doppelausschreibung
Eine Doppelausschreibung oder zweifache Ausschreibung liegt vor, wenn ein öffentlicher Auftraggeber eine identische Leistung zweifach ausschreibt, um beispielsweise eines der Verfahren zur vergleichenden Wertung heranzuziehen. In solchen Fällen sind beide Ausschreibungen unzulässig.
Dynamisches Beschaffungssystem
Ein dynamisches Beschaffungssystem ist ein zeitlich befristetes, ausschließlich elektronisches Verfahren, bei dem eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmern öffentlich zur Abgabe von unverbindlichen Erklärungen zur Leistungserbringung aufgefordert werden. Alle geeigneten Unternehmer, die zulässige Erklärungen zur Leistungserbringung abgegeben haben, werden zur Teilnahme am System zugelassen. Im Ergebnis wird die Leistung nach einer gesonderten Aufforderung zur Angebotsabgabe von einem Teilnehmer am dynamischen Beschaffungssystem bezogen.
eCertis
eCertis ist der Name einer Datenbank der EU-Kommission, die der Regelung der Bieterdokumente in europaweiten Vergabeverfahren dient.
Eignungskriterien
Unternehmen, die sich auf öffentliche Aufträge bewerben wollen, müssen ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachprüfbar und lückenlos gegenüber dem Auftraggeber nachweisen.
Eignungsleihe
Um bei einem öffentlichen Auftrag die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit erbringen zu können, kann ein Bieter die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Dies wird als Eignungsleihe bezeichnet. Er muss in dem Fall keine Bietergemeinschaft bilden, sondern nachweisen können, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen.
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Die EEE ist ein Standardformular, das in allen EU-Mitgliedländern anerkannt ist und als Eignungsnachweis dienen kann. Bei EU-weiten Ausschreibungen dient sie für den Auftraggeber als vorläufiger Eignungsnachweis. Bei nationalen Ausschreibungen kann die EEE nur bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen verwendet werden.
Einstufiges Vergabeverfahren
Einstufige Vergabeverfahren sind solche, bei denen Eignungsprüfung und Bewertung der Angebote gleichzeitig erfolgen.
Elektronische Auktion
Eine elektronische Auktion kann bei offenen, nicht offenen und Verhandlungsverfahren vor Zuschlag durchgeführt werden und ist ein elektronisches Verfahren zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots. Die Auktion muss vom Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung angekündigt werden und wird schrittweise wiederholt bis das wirtschaftlichste Angebot feststeht.
Elektronische Signatur
Unter einer elektronischen Signatur versteht man Daten, mit denen man den Unterzeichner bzw. Signaturhersteller identifizieren kann und sich Integrität der signierten, elektronischen Daten prüfen lässt. Die elektronische Signatur erfüllt technisch gesehen den gleichen Zweck wie eine eigenhändige Unterschrift auf Papierdokumenten.
Elektronische Vergabe (kurz E-Vergabe)
Ist die elektronische Durchführung von Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge. Kennzeichnend ist dabei die Nutzung von elektronischen Informations- und Kommunikationsmitteln, zum Zwecke der Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen.
Elektronischer Katalog
Ein elektronischer Katalog ist ein Verzeichnis, das auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung erstellt wird. Er umfasst die beschaffenden Liefer-, Bau- und Dienstleistungen und wird insbesondere beim Abschluss von Rahmenvereinbarungen eingesetzt.
Ergänzungsmeldung
In einer Ergänzungsmeldung werden Erweiterungen oder Änderungen an einer Ausschreibung festgehalten. Dies kann aufgrund von unpräzisen oder fehlerhaften ursprünglichen Erläuterungen der Fall sein.
Eröffnungstermin
Nationale Vergabeverfahren von Bauleistungen beginnen mit einem Eröffnungstermin (auch Submissionstermin).
EU-Ausschreibungen
EU-Ausschreibungen sind Vergaben, die ein bestimmtes Auftragsvolumen, den sogenannten Schwellwert (§ 2 VgV), überschreiten. Bei diesen Ausschreibungen muss das national umgesetzte europäische Vergaberecht berücksichtigt werden. Auf solche Vergaben dürfen sich alle in der EU ansässigen Unternehmen bewerben.
EU-Schwellenwert
Schwellenwerte gehören zu den wichtigsten Kriterien für die Wahl des passenden Vergabeverfahrens. Sie legen für jede Leistungsart genau fest, ab welchem Auftragsvolumen europäisches, Bundes- oder Länderrecht gilt und zwingend anzuwenden ist. Daraus resultiert dann entsprechend die Durchführung als Öffentliche Ausschreibung (EU: Offenes Verfahren) , Beschränkte Ausschreibung (EU: Nichtoffenes Verfahren) oder die Freihändige Vergabe (EU: Verhandlungsverfahren). Sind die europäischen Schwellenwerte für alle Mitgliedsstaaten der EU gleichermaßen gültig, ergeben sich in den geltenden nationalen und regionalen Vorschriften doch große Unterschiede, in Deutschland differieren bereits die länderspezifischen Wertgrenzen erheblich. Ein weiteres Sortierkriterium für Schwellenwerte ergibt sich aus der Auftragsart, bzw. der angefragten Leistung. Die europäische Wertgrenzen für spezifische Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge werden in der nachfolgenden Grafik dargestellt. EU-Schwellenwert 2022/2023 Bauaufträge 5.382.000 EUR; Bau- und Dienstleistungskonzessionen 5.382.000 EUR; Liefer- und Dienstleistungsaufträge 215.000 EUR; Liefer- und Dienstleistungsaufträge (oberste und obere Bundesbehörden und vergleichbare Einrichtungen) 140.000 EUR; Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Sektorenbereich / Bereich Verteidigung und Sicherheit) 431.000 EUR.
EU-Supplement
Sobald eine Ausschreibung den jeweils festgesetzten Schwellenwert überschreitet, ist der Auftraggeber verpflichtet diese im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.
EVB-IT
Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT) sind ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Informationstechnischen Leistungen durch die öffentliche Hand.
Eventualposition
Sollte vor der Ausschreibung nicht feststellbar sein, ob eine Position in dem auszuschreibenden Projekt zur Ausführung kommt oder nicht, darf der Auftraggeber diese ausnahmsweise als Eventualposition in das Leistungsverzeichnis aufnehmen.
Ex-Ante-Transparenz
Die Ex-Ante-Transparenz gilt für den Unterschwellenbereich und bezieht sich auf beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb. Sie besagt, dass diese Verfahren ab einem voraussichtlichen Wert von 25.000 € bekanntgemacht werden müssen.
Ex-Post-Transparenz
Die Ex-Post-Transparenz verpflichtet Vergabestellen ihre Zuschlagsentscheidungen zu veröffentlichen.
Fehlende Bieterangaben
Siehe unvollständiges Angebot.
Freihändige Vergabe
Bei der freihändigen Vergabe werden Leistungen ohne förmliches Verfahren vergeben. Der Auftraggeber verhandelt (ggf. nach formloser Angebotseinholung) nur mit einem ausgewählten Unternehmen. Dieses Verfahren soll nur in Ausnahmefällen stattfinden, wenn die öffentliche oder beschränkte Ausschreibung nicht sinnvoll ist. Insbesondere bei sehr dringenden Leistungen, aus Gründen der Geheimhaltung oder wenn für die Leistung aus besonderen Gründen nur ein Unternehmen in Betracht kommt. Bei fehlender Marktübersicht kann ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb vorausgehen.
Fristen im Vergabeverfahren
Zu den wichtigsten Fristen im Vergabeverfahren gehören die Angebotsfrist, die Teilnahme-/Bewerbungsfrist, die Anforderungsfrist, die Bindefrist, die Zuschlagsfrist und die Ausführungsfrist.
Funktionalausschreibung
Bei einer Funktionalausschreibung wird kein ausführliches Leistungsverzeichnis, sondern lediglich das zu erreichende Ziel vorgegeben, indem die Funktion und der Zweck beschrieben werden. Funktionalausschreibungen werden meistens dann durchgeführt, wenn mehrere technische Lösungen denkbar sind und der Sachverstand und die Kreativität der Bieter genutzt werden soll.
Funktionale Leistungsbeschreibung (Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm)
Bei einer funktionalen Leistungsbeschreibung werden die zu erbringenden Leistungen nicht in Form von technischen Spezifikationen, Leistungs- oder Funktionsanforderungen beschrieben, sondern als Beschreibung der zu lösenden Aufgaben bzw. eine Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm. Dabei überlässt der Auftraggeber die konkrete Ausgestaltung der Leistung dem Bieter bzw. Auftragnehmer.
GAEB | Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen
Der Gemeinsame Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB) ist einer der vier Hauptausschüsse des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen und setzt sich aus Vertretern aller am Bauwesen beteiligten Instanzen zusammen. Er soll die Rationalisierung im Bauwesen mittels Datenverarbeitung fördern und entwickelte das Standardleistungsbuch für die standardisierten und automatisierbaren Beschreibungen von Bauhaupt- und Baunebenleistungen.
Geheimhaltung
Die ausschreibende Stelle ist aufgrund des Gleichbehandlungs- sowie des Wettbewerbsgrundsatzes zu einer absoluten Geheimhaltung über die Namen und Angebote der Bieter verpflichtet.
Geheimwettbewerb
Eines der vergaberechtlichen Grundprinzipien zur Sicherstellung des Wettbewerbsgrundsatzes ist der Geheimwettbewerb. Dieser besagt, dass Unternehmen nicht wissen dürfen, ob und welche andere Unternehmen sich an einer Ausschreibung beteiligen. Konkret müssen Unternehmen also darauf achten, dass sie entweder ein Angebot als Alleinbewerber abgeben oder zusammen mit anderen Unternehmen in Form einer Bietergemeinschaft.
Generalplaner
Ein Generalplaner übernimmt für einen Auftrag als einziger Vertragspartner sämtliche Planungsleistungen von Architektur- über Ingenieur- bis hin zu Fachplanungen.
Generalübernehmer
Ein Generalübernehmer übernimmt die koordinierenden und überwachenden Aufgaben des Projektmanagements für einen Auftrag, während er ein Subunternehmen den jeweiligen Auftrag ausführen lässt.
Generalunternehmer
Anders als Generalübernehmer erbringen Generalunternehmer die konkrete Leistung für einen Auftrag größtenteils selbst, können aber auch Subunternehmen beauftragen.
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), auch Kartellgesetz genannt, koordiniert den wirtschaftlichen Wettbewerb unter Beachtung bestimmter Grundsätze (Fairness, Transparenz, Gleichbehandlung) und schreibt zur Umsetzung dieser Grundsätze förmliche Vergabeverfahren vor.
Gewerk
Bezeichnung für einzelne Arbeitsbereiche im Handwerk. Die verschiedenen Gewerke werden vielfach einzeln ausgeschrieben und vergeben.
Grundposition
Grundpositionen sind die Standardleistung, die ein Auftragnehmer nach Leistungsverzeichnis zu erbringen hat.
Hauptangebot
Hauptangebote erfüllen alle Vorgaben der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers. Weicht ein Angebot auch nur geringfügig von der Leistungsbeschreibung ab, handelt es sich um ein Nebenangebot.
Hauptausschuss Hochbau (HAH)
Der HAH ist einer der vier Hauptausschüsse des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA). Er ist vor allem für Teil C der VOB verantwortlich, darunter die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV).
Hauptausschuss Tiefbau (HAT)
Der HAT ist einer der vier Hauptausschüsse des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA). Er ist, zusammen mit dem HAH, vor allem für Teil C der VOB verantwortlich, darunter die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV).
Hauptausschuss zur Erarbeitung der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF)
Der Hauptausschuss zur Erarbeitung der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen regelte die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Bereich der freiberuflichen Tätigkeit. Er ist inzwischen in der VgV aufgegangen.
HOAI | Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Die Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure bestimmt die Höhe des Vergütungsanspruches, der einem Architekten gegenüber den Bauherren zusteht. Sie ist eine "Rechtsverordnung" und damit geltendes Recht, d .h. sie ist ohne ausdrückliche Erwähnung im Architektenvertrag allgemein verbindlich.
Inhouse-Vergabe
Unter einer Inhouse-Vergabe wird die Leistungserbringung innerhalb einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft oder mit einem eng verbundenen Auftragnehmer verstanden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind derartige Vergaben (= Eigenleistungen) nicht den Regelungen des Vergaberechts unterworfen.
Interessenbekundung
Eine Interessenbekundung ist eine formlose Mitteilung eines Unternehmens an einen Auftraggeber, die das eigene Interesse an dem Auftrag erklärt.
Interessenbekundungsverfahren
Das Interessenbekundungsverfahren ist eine von einem öffentlichen Auftraggeber vorgenommene formlose Markterhebung, die einem förmlichen Vergabeverfahren oder einer Leistungserbringung durch öffentliche Stellen vorgeschaltet werden kann.
Kaskadenprinzip
Mit dem Begriff des Kaskadenprinzips wird die Dreistufigkeit des Vergaberechts im Bundesrecht bezeichnet. Grundlage ist das GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), in dem die Bundesregierung ermächtigt wird die VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) zu erlassen. Die VgV enthält wiederum die Verpflichtung zur Anwendung.
Konstruktive Leistungsbeschreibung
Eine konstruktive Leistungsbeschreibung ist das Gegenteil zur Funktionalausschreibung. Hier gibt der Auftraggeber Ziel und Weg vor. Die technischen Merkmale (Abmessungen, Materialien) sind bekannt und bilden die Grundlage für ein ausführliches Leistungsverzeichnis.
Leistungsbeschreibung
Die Leistungsbeschreibung konkretisiert den zu beschaffenden Gegenstand des Vergabeverfahrens. Zudem ist sie Bezugspunkt und Grundlage der Angebotskalkulation der Bieter. Daher regeln § 7 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A bzw. § 7 Abs. 1 VOL/A und § 8 Abs. 1 EG VOL/A , dass die Leistung eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben ist, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und die Angebote miteinander verglichen werden können.
Leistungsverzeichnis
Wichtiger Bestandteil von Ausschreibungen. Einzelne Leistungen eines Projektes werden hier eindeutig definiert. Das Leistungsverzeichnis kann aus Dokumenten und Plänen bestehen und im Rahmen einer Ausschreibung vom Bieter angefordert werden. Wichtiger Bestandteil als Grundlage für die Preiskalkulation bei Angebotserstellung.
Lose
Ausschreibungen können aus mehreren unabhängig voneinander vergebenen Teilen (Losen) bestehen, die wiederum in eigenständige Teillose untergliedert und vergeben werden können.
Nachprüfungsverfahren
Oberhalb der Schwellenwerte unterliegt die Auftragsvergabe öffentlicher Auftraggeber der vergaberechtlichen Kontrolle im Rahmen von Nachprüfungsverfahren. In erster Instanz zuständig sind die Vergabekammern, in zweiter Instanz die Vergabesenate der Oberlandesgerichte. Die Vergabekammern entscheiden zwar durch Verwaltungsakt, das Verfahren ist aber gerichtsähnlich ausgestaltet.
Nebenangebote
Der Auftraggeber kann dem Bieter die Möglichkeit einräumen, von der Leistungsbeschreibung abweichende Angebote oder Änderungsvorschläge einzureichen. Diese müssen als Nebenangebote besonders gekennzeichnet werden.
Nichtoffenes Verfahren
„Nichtoffenes Verfahren“ ist der EG-rechtliche Begriff für eine EU-Vergabe, bei der nur eine eingeschränkte Zahl von Unternehmen ein Angebot abgeben können. Das Verfahren darf nur in bestimmten Fällen angewandt werden. Das entsprechende Verfahren auf nationaler Ebene ist die beschränkte Ausschreibung, die aber im Unterschied zum beschriebenen nichtoffenen Verfahren keinen vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb erfordert.
Offenes Verfahren
Öffentliche Ausschreibung, die aufgrund ihrer Höhe des Auftragsvolumens EU-weit ausgeschrieben werden muss.
Option
Unter einer Option ist das einseitige Recht des Auftraggebers zu verstehen, den Vertrag einseitig verändern zu können, ohne dass es der Zustimmung des Auftragnehmers bedarf. Optionen beziehen sich bei Lieferaufträgen meist auf Mehrmengen, bei Dienstleistungsaufträgen auf Vertragsverlängerungen.
Öffentliche Ausschreibung
Bei der öffentlichen Ausschreibung werden Leistungen im vorgeschriebenen Verfahren nach öffentlicher Aufforderung einer unbeschränkten Zahl von Unternehmern zur Einreichung von Angeboten vergeben. Laut VOB, VOL sollte die öffentliche Ausschreibung der Regelfall sein.
Öffentlicher Teilnahmewettbewerb
Ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb ist die vom Auftraggeber initiierte öffentliche Aufforderung, sich um die Teilnahme an einer Vergabe zu bewerben.
Präqualifikation
Seit Januar 2006 besteht für Bauunternehmen, die sich für öffentliche Aufträge bewerben, eine Möglichkeit, den Nachweis ihrer Eignung hinsichtlich Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit entsprechend § 8 VOB/A auftragsunabhängig zu erbringen. Das Verfahren nennt sich Präqualifikation und stellt eine Art Gütesiegel dar.
Präqualifikation VOB
Präqualifizierte Unternehmen, die sich für öffentliche Bauvorhaben bewerben, können ihre Eignung und Zuverlässigkeit schneller und unbürokratischer nachweisen. Das in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A § 6 Abs. 3) verankerte Verfahren vereinfacht die Angebotsabgabe und reduziert Kosten. Die Unternehmen sind von der Verpflichtung entbunden, jedem einzelnen Angebot Nachweise beizufügen, die sich nicht auf den konkreten Auftrag beziehen (z. B. BG-Bescheinigungen, HRB, Bescheinigungen der Sozialkassen usw.). In vielen Bundesländern und Kommunen werden präqualifizierte Unternehmen bei der Bewerbung bevorzugt behandelt oder das Auswahlverfahren auf präqualifizierte Unternehmen beschränkt. So ist z. B. für Baumaßnahmen des Bundes die Präqualifikation von Bietern seit Januar 2008 verbindliche Voraussetzung bei freihändigen und beschränkten Vergabeverfahren.
Preisrecht
Für die Preise bei öffentlichen Aufträgen gelten besondere Vorschriften. Die Preisvorschriften geben Marktpreisen den Vorrang vor Selbstkostenpreisen. Mit Ausnahme von Bauleistungen unterliegen alle öffentlichen Aufträge der Preisverordnung. Da die Verordnung eine auf § 2 des Preisgesetzes (PreisG) basierende Rechtsvorschrift darstellt, ist sie bindendes Recht. Das bedeutet, dass ein Bieter deshalb unter u. a. Preisprüfungen hinnehmen muss.
Produktneutralität
Leistungen sind produktneutral auszuschreiben. Dabei sollen verkehrsübliche Bezeichnungen verwendet werden. Dies soll verhindern, dass bestimmte Unternehmen oder Erzeugnisse bevorzugt werden.
Referenzbestätigung
Für ausgeführte Bauaufträge können die Bauunternehmen eine Referenz erhalten. Für Hochbauvorhaben des Bundes liefert das Formblatt 444 im Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund Ausgabe 2008, Aktualisierung: August 2014) die Grundlage. Der Auftraggeber kann einer Veröffentlichung der Referenzbescheinigung zum Zwecke der Präqualifikation zustimmen. Der Auftragnehmer kann dann diese Bescheinigung auch verwenden, um beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen in die Liste der präqualifizierten Unternehmen eingetragen zu werden. Ist eine Referenzbescheinigung zweifelhaft, so führt sie nicht unmittelbar und ungeprüft zum Ausschluss eines Angebots. Der Vergabestelle obliegt dann die Aufgabe, beim Referenzgeber genauere Angaben einzuholen und diese in den Prozess der Entscheidungsfindung mit einzubeziehen.
Rüge
Nach § 97 Absatz 7 GWB haben Unternehmen einen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber die Bestimmungen des Vergabeverfahrens einhält. Bei Ausschreibungen oberhalb der EU-Schwellenwerte können daher Vergabefehler in der Bekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt werden (§ 107 Absatz 3 Nr. 3 GWB).
Submission
Angebotseröffnung. Die bis dahin verschlossenen Angebote der Bieter für eine Ausschreibung werden von einem Submissionsleiter und seinem Assistenten geöffnet. Bei VOB-Ausschreibungen werden zusätzlich Angebotssummen, Adressen der Bieter und Anzahl der Änderungsvorschläge/Nebenangebote im Beisein der Bieter verlesen und protokolliert.
Supplement
Das „Supplement“ ist die Beilage zum Amtsblatt der Europäischen Union. Es informiert über Ausschreibungen, die über dem gültigen EU-Schwellwert liegen.
TED | Trader Electronic Daily
Ist eine frei zugängliche Datenbank, in der alle öffentlichen Ausschreibungen bekannt gemacht werden müssen, die über den EU-Schwellenwerten liegen.
Teilnahmewettbewerb
Bei beschränkter Ausschreibung oder freihändiger Vergabe geht zunächst ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb voraus. Unternehmen werden öffentlich aufgefordert, ihre Teilnahme zu beantragen. Der öffentliche Auftraggeber wählt eine bestimmte Anzahl von Unternehmen aus, die er zur Abgabe von Angeboten auffordern will oder die bei der freihändigen Vergabe in die Verhandlungen einbezogen werden.
Verdingungsordnung | Vergabeordnung
Das Regelwerk über die Ausschreibung und Vergabe von öffentlichen Aufträgen in drei Formen: VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen), VOL (Verdingungsordnung für Leistungen) und VOF (Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen). Sie werden von den nichtstaatlichen Verdingungsausschüssen erarbeitet und verabschiedet. Diese setzen sich aus Vertretern von Bund, Ländern, Gemeinden, kommunalen Spitzenverbänden, Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften zusammen.
Verdingungsunterlagen
Die Verdingungsunterlagen enthalten eine Leistungsbeschreibung und die Vertragsbedingungen.
Vergabearten | Vergabeverfahren
Art und Weise, wie der Auftraggeber mit Bewerbern zwecks Angebotsabgabe Kontakt aufnimmt. Die Vergabearten untergliedern sich in öffentliche Ausschreibung (EU: offenes Verfahren), beschränkte Ausschreibung (EU: nichtoffenes Verfahren), freihändige Vergabe (EU: Verhandlungsverfahren) und (EU: wettbewerblicher Dialog).
Vergaberecht
Das Vergaberecht umfasst die Gesamtheit aller Regeln und Vorschriften, die für das Verfahren der öffentlichen Hand beim Einkauf von Gütern und Leistungen gilt. Diese Regeln sind bei jeder Auftragsvergabe zu beachten. Das deutsche Vergaberecht ist nicht einheitlich in einem einzigen Gesetz geregelt. Die europäischen Vergaberichtlinien, die eine Art Rechtsrahmen für ein einheitliches europäisches Vergaberecht vorgeben, sind u. a. im vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), in der Vergabeverordnung (VgV), der Sektorenverordnung (SektVO) sowie jeweils im zweiten Abschnitt der Vergabe- und Vertragsordnungen VOB und VOL bzw. in der VOF umgesetzt. Für nationale Vergaben von Aufträgen, deren Wert unterhalb bestimmter Schwellenwerte liegt, gilt das sog. Haushaltsvergaberecht, d .h. jeweils der erste Abschnitt der VOB/A und der VOL/A.
Vergabestelle
Bei öffentlichen Ausschreibungen wird die Auftragsvergabe eines Auftraggebers durch eine Vergabestelle einer unbestimmten Anzahl von Unternehmen bekannt gemacht. Es gibt eine Vielzahl dieser staatlichen Vergabestellen auf Kommunal-, Landes- oder Bundesebene, geschätzte 30.000.
Vergabeunterlagen | Ausschreibungsunterlagen
Die Vergabe- oder auch Ausschreibungsunterlagen beinhalten ein Anschreiben, die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistung und nennt die Eignungsvoraussetzung der Bewerber bzw. Bieter. Wo und wie diese Unterlagen angefordert werden können, geht aus der Bekanntmachung der Ausschreibung hervor.
Vergabevermerk
Öffentliche Auftraggeber sollten eine Ausschreibung in allen ihren Phasen schriftlich dokumentieren, sodass auch für einen außenstehenden, fachkundigen Dritten der Ablauf des Vergabeverfahrens nachvollziehbar ist. Alle wesentlichen Entscheidungen sind dort schriftlich niederzulegen. Die Aufzeichnung darüber wird als Vergabevermerk bezeichnet.
Vergabeverordnung (VgV)
Die Verordnung regelt den Ablauf bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sowie die Zuständigkeit und das Verfahren bei der Durchführung von Nachprüfungsverfahren für öffentliche Aufträge.
Vergebene Aufträge
Bei Ausschreibungen oberhalb der Schwellenwerte ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, spätestens 48 Kalendertage nach erteiltem Zuschlag bekanntzugeben, welches Unternehmen zu welchem Preis den Auftrag erhalten hat.
Verhandlungsverbot
Mit Ausnahme der freihändigen Vergabe bzw. dem Verhandlungsverfahren darf mit Bietern nicht verhandelt werden - insbesondere nicht über den Preis (Nachverhandlungsverbot). Dies soll vor Manipulation schützen.
Verhandlungsverfahren
Ähnelt der freihändigen Vergabe, bezieht sich jedoch auf EU-Ausschreibungen.
VOB | Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein in der Bundesrepublik Deutschland gültiges, dreiteiliges Klauselwerk, von Vorschriften über die Vergabe (VOB/A), die Ausführung (VOB/B) und die technischen Vertragsbedingungen (VOB/C) von und für Bauleistungen.
VOF | Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen
Die Bestimmungen der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen sind anzuwenden, sofern der Auftragswert 200.000 Euro ohne Umsatzsteuer oder mehr beträgt. Bei der VOF werden öffentliche Aufträge stets im Wege eines Verhandlungsverfahrens vergeben.
VOL | Verdingungsordnung für Leistungen
Die VOL ist die Verdingungsordnung für Leistungen ausgenommen Bauleistungen. Die VOL/A beinhaltet allgemeine Bestimmungen für die Vergabe der Leistung und die VOL/B allgemeine Bestimmungen für die Ausführung von Leistungen.
Vorinformation
Die Vorinformation ist eine dem eigentlichen Vergabeverfahren vorgeschaltete Information über die Absicht einer Auftragsvergabe. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorinformation im EU-Amtsblatt bei Überschreitung des EU-Schwellenwertes zu veröffentlichen.
Wettbewerbliche Dialog
Der wettbewerbliche Dialog ist für besonders komplexe Materien vorgesehen und enthält Elemente des "nichtoffenen Verfahrens" und des "Verhandlungsverfahrens". Er kommt bei der Vergabe besonders komplexer Aufträge zur Anwendung. Beispiele hierfür können sein: Public Private Partnership, große Infrastrukturprojekte, spezifische Softwarekonzepte, Werbe- und Marketingkonzepte.
Zuschlagskriterien
Die Zuschlagskriterien (Wertungskriterien) ermöglichen dem Auftraggeber die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots. Die hierfür herangezogenen Kriterien müssen auftragsbezogen sein.