Leitfabrikat

Ein Leitfabrikat in Vergabeverfahren ist ein spezifisches Produkt, das vom Auftraggeber als Referenz oder Wunschprodukt für die Planung eines Projekts verwendet wird. Die Nennung eines solchen Leitfabrikats in der Leistungsbeschreibung ist normalerweise nicht zulässig, da Ausschreibungen produktneutral gestaltet sein sollen. In Ausnahmefällen, wenn eine andere adäquate Beschreibung der Leistung nicht möglich ist, kann ein Leitfabrikat unter der Bedingung der "Gleichwertigkeit" mit Alternativprodukten angeführt werden.

Bedeutung und Einsatz

Die Verwendung eines Leitfabrikats soll nicht die explizite Forderung nach einem bestimmten Produktmodell darstellen, sondern vielmehr der detaillierten Leistungsbeschreibung dienen. Wenn ein Leitfabrikat ausnahmsweise zulässig ist, muss der Bieter die Gleichwertigkeit des vorgeschlagenen Alternativprodukts mit dem Leitfabrikat nachweisen.

Risiken für Bieter

Bieter tragen das Risiko, dass ihr Alternativprodukt wichtige Eigenschaften des Leitfabrikats nicht erfüllt, falls aus der Leistungsbeschreibung nicht eindeutig die entscheidenden Produkteigenschaften hervorgehen. In einem solchen Fall könnte das Angebot insgesamt als nicht den Anforderungen entsprechend ausgeschlossen werden.

Mehrfachangebote als Lösung

Um das Risiko des Ausschlusses zu minimieren, gestattet die Rechtsprechung es Bietern, mehrere Hauptangebote einzureichen. So kann sichergestellt werden, dass zumindest ein Angebot die Anforderungen erfüllt. Ein Hauptangebot kann das geforderte Leitfabrikat enthalten, während ein weiteres Hauptangebot ein gleichwertiges Produkt zu einem niedrigeren Preis anbieten kann.

Prüfung und Nachprüfung

Nicht berücksichtigte Bieter, die das Leitfabrikat angeboten haben, können eine Nachprüfung des Vergabeverfahrens beantragen. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn Zweifel an der Gleichwertigkeit des vom Bestbieter angebotenen Produkts im Vergleich zum Leitfabrikat bestehen.

Wichtige Aspekte des Leitfabrikats
  • Ein Leitfabrikat wird in der Regel nur ausnahmsweise und unter der Bedingung der Gleichwertigkeit genannt.
  • Es soll die Leistungsbeschreibung unterstützen, nicht aber die Auswahl eines spezifischen Produkts erzwingen.
  • Bieter müssen die Gleichwertigkeit ihres Alternativprodukts nachweisen können.
  • Mehrfachangebote sind eine anerkannte Methode, um das Risiko des Ausschlusses zu verringern.
Schlussfolgerung

Das Leitfabrikat in Ausschreibungen ist ein komplexes Element, das sorgfältige Betrachtung erfordert, sowohl von Auftraggebern als auch von Bietern. Es ermöglicht eine spezifische Leistungsbeschreibung, erfordert jedoch von den Bietern eine genaue Überprüfung und gegebenenfalls das Einreichen mehrerer Angebote, um die Anforderungen vollständig zu erfüllen.