Auftragswert | Auftragsvolumen
Der Auftragswert, auch als Auftragsvolumen bekannt, ist ein zentraler Begriff im Vergaberecht und repräsentiert den gesamten prognostizierte Kostenumfang ohne Mehrwertsteuer, der mit einem öffentlichen Auftrag verbunden ist. Der Auftragswert wird von der ausschreibenden Stelle geschätzt, bevor ein Vergabeverfahren eingeleitet wird, und ist ausschlaggebend für die Bestimmung des Vergabeverfahrens - sei es auf nationaler oder europäischer Ebene.
Richtlinien zur Wertbestimmung
Gemäß Vergabeverordnung (VgV) und dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) müssen öffentliche Auftraggeber den Wert einer auszuschreibenden Leistung vorab sorgfältig schätzen. Diese Schätzung beruht auf dem Gesamtwert der Leistung, inklusive möglicher Optionen, Vertragsverlängerungen und eventueller Prämien für Bewerber. Es ist unzulässig, den Wert künstlich zu reduzieren oder in Teilbeträge zu splitten, um Vergaberegelungen zu umgehen.
Der Auftragswert variiert je nach Art des Auftrags, wie z.B. bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen oder Bauleistungen. Die spezifischen Details und Regeln zur Auftragswertbestimmung sind in den Abschnitten der VgV detailliert aufgeführt. Entscheidend ist dabei immer, dass die Schätzung objektiv und marktgerecht erfolgt.
Schwellenwerte als Entscheidungskriterium
Die Höhe des geschätzten Auftragswertes bestimmt, ob der Auftrag national oder EU-weit ausgeschrieben wird. Die relevanten Schwellenwerte sind im GWB festgelegt. Ein Überschreiten dieser Werte führt zu einer europaweiten Ausschreibung, während Werte darunter ein nationales Verfahren nach sich ziehen. Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Bauaufträge haben unterschiedliche Schwellenwerte, die regelmäßig aktualisiert werden. Das Überschreiten dieser Werte erfordert die Einhaltung spezifischer Ausschreibungsrichtlinien und -verfahren.
Kontrollmechanismen und Rechtsprüfung
Der geschätzte Auftragswert unterliegt der Überprüfung durch Vergabekammern und Oberlandesgerichte. Fehleinschätzungen oder Nichtbeachtung der Vergaberegeln können zu rechtlichen Konsequenzen führen. Die Vergabekammer hat das Recht, bei Bedarf eine Neuschätzung vorzunehmen. Um Manipulationen zu verhindern, ist das künstliche Zerstückeln eines Gesamtauftrags in mehrere kleinere Aufträge, um die Schwellenwerte zu umgehen, nicht zulässig. Ein solches Vorgehen würde gegen die Grundsätze des fairen Wettbewerbs und der Transparenz verstoßen.
Zusammenfassung
Der Auftragswert ist ein zentrales Element in der Planung und Durchführung von Vergabeverfahren. Es beeinflusst die Entscheidung, ob eine Ausschreibung national oder EU-weit erfolgen muss und welche rechtlichen Rahmenbedingungen dabei zu beachten sind. Eine korrekte und vorausschauende Schätzung des Auftragswerts ist daher für einen rechtskonformen und effizienten Vergabeprozess unerlässlich.