Baukonzession

Baukonzession

Eine Baukonzession nach § 105 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein entgeltlicher Vertrag, mit dem ein oder mehrere Konzessionsgeber ein oder mehrere Unternehmen (Konzessionsnehmer) mit der Erbringung von Bauleistungen betrauen. Die Gegenleistung besteht entweder allein in dem Recht zur Nutzung des Bauwerks oder in diesem Nutzungsrecht zuzüglich einer Zahlung.

Abgrenzung zum öffentlichen Bauauftrag

Im Unterschied zu einem regulären Bauauftrag, bei dem der Auftragnehmer typischerweise eine (weitgehend) fest vereinbarte Vergütung erhält, ist die Baukonzession dadurch geprägt, dass bei der Vergabe einer Baukonzession das Betriebsrisiko für die Nutzung des Bauwerks auf den Konzessionsnehmer übergeht.

Das Betriebsrisiko umfasst insbesondere das Risiko, dass unter normalen Betriebsbedingungen nicht gewährleistet ist, dass Investitionsaufwendungen oder Betriebskosten wieder erwirtschaftet werden können, und dass der Konzessionsnehmer den Unwägbarkeiten des Marktes tatsächlich ausgesetzt ist. Das Betriebsrisiko kann ein Nachfrage- oder Angebotsrisiko sein.

Beteiligte Parteien und Vertragsstruktur

An einer Baukonzession können ein oder mehrere Konzessionsgeber sowie ein oder mehrere Konzessionsnehmer beteiligt sein. Das ermöglicht auch komplexe Partnerschaften und Kooperationen in Bauprojekten.

Vergütungssystem

Die Vergütung erfolgt bei Baukonzessionen typischerweise über das Nutzungsrecht am Bauwerk. Zusätzlich kann auch eine finanzielle Zahlung vereinbart sein. Entscheidend ist, dass das Betriebsrisiko beim Konzessionsnehmer verbleibt.

Vergaberechtlicher Rahmen

Die Vergabe von Baukonzessionen unterliegt speziellen Regelungen. Oberhalb der EU-Schwellenwerte sind Konzessionen nach den einschlägigen europäischen Vorgaben europaweit zu vergeben. In Deutschland wird dies durch die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) umgesetzt, die im Zuge der Vergaberechtsmodernisierung 2016 eingeführt wurde.

Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung

Der Konzessionsgeber darf das Verfahren nach Maßgabe der KonzVgV frei ausgestalten; es kann ein- oder mehrstufig sein und Verhandlungen sind zulässig. Das Verfahren kann sich am Ablauf des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb orientieren.
Im Vergabeverfahren sind insbesondere der geschätzte Auftragswert sowie die Anforderungen an die Bauleistungen (Leistungsbeschreibung) festzulegen.

Typische Einsatzbereiche

Baukonzessionen werden häufig für Projekte genutzt, die Bau und Nutzung von Infrastrukturen oder Bauwerken umfassen, wie z. B. Parkplätze, Tiefgaragen, Freizeiteinrichtungen, Glasfasernetze und Energieversorgungsanlagen.

Einordnung für öffentliche Auftraggeber

Baukonzessionen ermöglichen öffentlichen Stellen, komplexe Bauprojekte zu realisieren und dabei wirtschaftliche Risiken auf private Unternehmen zu übertragen.