Unterschwelliger Auftragswert
Der unterschwellige Auftragswert beschreibt im Vergaberecht den geschätzten Wert einer öffentlichen Beschaffung, der unterhalb der aktuell geltenden EU-Schwellen liegt. Solche Vorhaben unterliegen nicht den Regelungen für europaweite Ausschreibungen, sondern richten sich nach nationalem Recht.
Nationale Regelungen
In Deutschland kommen hierbei insbesondere folgende Rechtsgrundlagen zur Anwendung:
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Vergabeverordnung (VgV)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A)
Diese Regelwerke definieren, wie eine rechtssichere und faire Vergabe unterhalb der EU-Grenzen ablaufen soll.
Bedeutung und Dynamik der EU-Schwellenwerte
Die Schwellenwerte der Europäischen Union entscheiden darüber, ob eine öffentliche Beschaffung europaweit ausgeschrieben werden muss. Wird der geschätzte Wert nicht erreicht, greift das sogenannte Unterschwellenvergaberecht, das eine national beschränkte Ausschreibung ermöglicht. Entsprechend § 106 GWB werden die Schwellenbeträge regelmäßig angepasst, um sie an wirtschaftliche Entwicklungen und EU-Vorgaben anzupassen.
Vergabe im Unterschwellenbereich
Ein Großteil der öffentlichen Beschaffungen in Deutschland liegt unterhalb der EU-Grenzen. In diesem Bereich gelten in der Regel vereinfachte und flexiblere Vergabeverfahren, die Verwaltungsaufwand und Ausschreibungsdauer reduzieren.
Unterschiede zwischen den Bundesländern
Je nach Region können zusätzliche landesspezifische Vorgaben Anwendung finden, etwa durch eigene Verwaltungsvorschriften oder Wertgrenzenregelungen. Daher ist stets zu prüfen, welche konkreten Vorgaben auf Landesebene gelten.
Grundsätzliche Anforderungen
Auch im nationalen Vergabebereich gelten die allgemeinen Prinzipien des Vergaberechts: Transparenz, Gleichbehandlung der Bieter sowie fairer Wettbewerb sind zentrale Anforderungen an jedes Verfahren – unabhängig vom finanziellen Umfang.
Zusammenfassung
Der Begriff "unterschwelliger Auftragswert" ist zentral im deutschen und europäischen Vergaberecht und spielt eine wichtige Rolle bei der Festlegung der Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge, die nicht die EU-Schwellenwerte erreichen.