Ausschreibungsbekanntmachung
Eine Ausschreibungsbekanntmachung, häufig auch als Auftragsbekanntmachung oder Bekanntmachung bezeichnet, ist eine formelle, öffentliche Mitteilung, die Unternehmen dazu auffordert, Angebote für einen bestimmten Auftrag einzureichen. Sie ist Teil der Ausschreibung und dient als Startschuss des gesamten Ausschreibungsverfahrens.
Inhalt und Relevanz
Die Bekanntmachung muss Mindestangaben über den Auftrag enthalten, wie Art und Umfang der Leistung, Fristen für die Angebotsabgabe, Zuschlagskriterien und Kontaktdaten des ausschreibenden Auftraggebers. Die spezifischen Anforderungen an den Inhalt der Bekanntmachung variieren je nach Art des Auftrags und sind in den relevanten Vergabeverordnungen festgelegt, darunter die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A), die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) und die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF).
Ziel und Zweck
Die Ausschreibungsbekanntmachung zielt darauf ab, Transparenz im Vergabeverfahren zu gewährleisten und einen fairen Wettbewerb zu fördern, indem sie allen interessierten Unternehmen gleichen Zugang zu Informationen bietet. Sie ermöglicht es Bietern, die Anforderungen und Bedingungen des Auftrags zu verstehen und darauf basierend ein fundiertes Angebot abzugeben.