VOF | Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen

Die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) war bis April 2016 ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Vergaberechts. Sie regelte speziell die Vergabe von öffentlichen Aufträgen für freiberufliche Dienstleistungen, insbesondere für Architekten-, und Ingenieur- und Beratungsleistungen. Mit der Vergaberechtsreform im April 2016 wurde die VOF durch die neuen Bestimmungen in der Vergabeverordnung (VgV) ersetzt.

Bedeutung der VOF vor 2016

Vor ihrer Auflösung spielte die VOF eine zentrale Rolle bei der Vergabe von nicht exakt spezifizierbaren Leistungen im freiberuflichen Sektor. Sie galt für Projekte, deren Auftragswert die EU-Schwellenwerte überschritt. Diese Grenzwerte waren wesentlich für die Bestimmung, ob ein Auftrag nach den VOF-Regelungen oder nach nationalen Vorschriften vergeben wurde. Die VOF fokussierte dabei auf:

  • Die Organisation von Verhandlungsverfahren oder Planungswettbewerben
  • Die Sicherstellung von Transparenz und Wettbewerb im Vergabeprozess
  • Die Gleichbehandlung aller Bieter

Damit stellte sie ein spezialisiertes Regelwerk dar, das die besonderen Anforderungen bei der Beschaffung freiberuflicher Leistungen berücksichtigte.

Historie und Rolle des Hauptausschusses

Der Hauptausschuss zur Erarbeitung der VOF war ein zentrales Gremium, das maßgeblich an der Entwicklung, Aktualisierung und Veröffentlichung der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen beteiligt war. Seine Arbeit zielte auf die kontinuierliche Anpassung der VOF an rechtliche, wirtschaftliche und europäische Entwicklungen sowie auf die Sicherstellung von Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Gleichbehandlung in Vergabeverfahren. Zudem spielte der Ausschuss eine wichtige Rolle bei der Integration von EU-Richtlinien und nationalem Recht. Die Einrichtung dieses Gremiums stellte einen bedeutenden Schritt zur Standardisierung der Vergabeverfahren im öffentlichen Sektor dar und führte zu klaren, verbindlichen Richtlinien für Auftraggeber und Bieter.

Reform 2016: Integration in die Vergabeverordnung (VgV)

Im Rahmen der Vergaberechtsreform im April 2016 wurde die VOF aufgelöst und ihre Regelungsinhalte in die Vergabeverordnung (VgV) überführt. Dies bedeutete:

  • Eine Konsolidierung und Vereinfachung des Vergaberechts
  • Die Abschaffung separater Verordnungen zugunsten eines einheitlichen Rechtsrahmens
  • Die Integration der bisherigen VOF-Vorgaben in den Abschnitt 6 der VgV, der nun die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen regelt

Die neue VgV schafft damit ein kohärentes und verständlicheres Regelwerk für alle Arten öffentlicher Aufträge – inklusive der bisher durch die VOF abgedeckten Leistungen. Zudem stellt die VgV sicher, dass die Vergabe dieser Dienstleistungen weiterhin transparent, wettbewerbsorientiert und diskriminierungsfrei erfolgt.

Praktische Anwendung und Relevanz

Auch wenn die VOF nicht mehr als eigenständiges Dokument existiert, bleiben die Grundprinzipien ihrer Regelungen weiterhin relevant. Die Vergabe freiberuflicher Dienstleistungen erfordert nach wie vor ein hohes Maß an Fachwissen und spezifischen Verfahren, um die bestmögliche Qualität und Effizienz für öffentliche Projekte zu gewährleisten. Die VgV trägt diesen Anforderungen Rechnung und bietet einen Rahmen, der an die dynamischen Anforderungen des modernen öffentlichen Beschaffungswesens angepasst ist.