Unterschwellenbereich
Definition
Als Unterschwellenbereich gelten öffentliche Aufträge, deren geschätzter Auftragswert unter den EU-Schwellenwerten liegt. In diesem Bereich gilt nationales Vergaberecht: für Liefer-/Dienstleistungen die UVgO, für Bauleistungen die VOB/A (Abschnitt 1). Bekanntmachungen erfolgen national (z. B. Vergabeportale), nicht im EU-Amtsblatt (TED).
Wesentliches in Kürze- Unter EU-Schwelle ⇒ nationale Verfahren, weniger Formalien, schnellere Abläufe.
- Rechtsrahmen: UVgO (Liefer/DL) & VOB/A-Abschnitt 1 (Bau).
- Verfahrensarten (typisch): Öffentliche/ Beschränkte Ausschreibung, Verhandlungsvergabe; Direktauftrag für Kleinstbeträge (Details unten).
Aktuelle EU-Schwellenwerte (netto)
Gültig für Vergabeverfahren ab 01.01.2024 (Zyklus 2024/2025):
- Bauaufträge: 5.538.000 €
- Liefer-/Dienstleistungen (klassische öffentliche Auftraggeber): 221.000 €
- Zentrale oberste/obere Bundesbehörden: 143.000 €
- Sektorenauftraggeber & Bereich VS: 443.000 €
- Konzessionen: 5.538.000 €
- Soziale & andere besondere Dienstleistungen: 750.000 €
Direktauftrag (Unterschwellenbereich)
- UVgO § 14: Direktauftrag bis 1.000 € netto möglich.
- VOB/A § 3a Abs. 4 (Bau): Grundsätzlich Direktauftrag bis 3.000 € netto; teils befristet per Erlass auf höhere Beträge (z. B. 15.000 € bis 31.12.2025) angehoben. Zusätzlich stets die jeweiligen Landeserlasse/Wertgrenzen prüfen.
Quellen – Stand: 07.10.2025
- EU-Schwellenwerte 2024/2025: Rundschreiben des Bundesamts für Soziale Sicherung mit Verweis auf BAnz AT 28.11.2023 B1 (Delegierte VO 2023/2495 ff.).
- Übersicht der Schwellenwerte: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, „Schwellenwerte und Wertgrenzen im Vergaberecht (ab Januar 2025)“.
- UVgO § 14 Direktauftrag (1.000 €): Bundesanzeiger-Veröffentlichung/Begründung „Zu § 14 Direktauftrag“ sowie konsolidierter UVgO-Text.
- VOB/A 2019 § 3a Abs. 4 (Direktauftrag Bau): Amtliche Fundstelle BAnz AT 19.02.2019 B2; behördliche Hinweise zur befristeten Anhebung (z. B. auf 15.000 € bis 31.12.2025).