VOL/A
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A), stellt ein wesentliches Regelwerk im deutschen Vergaberecht dar, insbesondere für die Ausschreibung und Vergabe von öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte. Sie legt die grundlegenden Verfahren und Prinzipien für solche Vergaben fest, um einen fairen und transparenten Wettbewerb sowie eine effiziente und rechtssichere Beschaffung zu gewährleisten.
Struktur und Inhalte
Die VOL/A gliedert sich in verschiedene Abschnitte, die die Rahmenbedingungen und Verfahren für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen definierten. Zu den Kernaspekten gehören:
- Öffentliche Ausschreibung: Dieses Standardverfahren richtet sich an eine unbeschränkte Zahl potenzieller Bieter und ist durch eine öffentliche Aufforderung zur Angebotsabgabe charakterisiert. Es bildet den Regelfall, von dem nur unter spezifischen Bedingungen abgewichen werden darf.
- Beschränkte Ausschreibung: Hierbei werden ausgewählte Unternehmen gezielt zur Angebotsabgabe eingeladen. Dieses Verfahren kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn besondere Anforderungen oder Umstände die öffentliche Ausschreibung nicht praktikabel machen.
- Freihändige Vergabe: Diese flexibelste Vergabeart erlaubt direkte Verhandlungen mit einem oder mehreren ausgewählten Unternehmen. Sie ist für spezielle Situationen vorgesehen, wie bei dringenden oder geheimhaltungsbedürftigen Aufträgen sowie bei Leistungen, die einzigartige Fähigkeiten oder Spezialisierungen erfordern.
Relevanz und Übergang zur UVgO
Mit der Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und der Vergabeverordnung (VgV) hat die VOL/A an Bedeutung verloren. Die UVgO ersetzte die VOL/A in den meisten Bundesländern im Bereich der unterschwelligen Vergabe, indem sie modernere und effizientere Verfahren einführte. Die VgV übernahm die Regelungen für Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte.
Anwendungsbereich und Aktuelle Situation
Die VOL/A bleibt im Bundesland Sachsen, wo die UVgO noch nicht umgesetzt wurde, weiterhin relevant. Sie bietet in diesen Gebieten weiterhin einen Orientierungsrahmen für die Ausschreibung und Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte. Trotz der schrittweisen Ablösung durch die UVgO bildet die VOL/A weiterhin die Grundlage für ein verständliches und geregeltes Vergabeverfahren in bestimmten Bereichen des öffentlichen Sektors.
Zusammenfassung
Die VOL/A ist ein zentrales Element im deutschen Vergaberecht für Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte. Sie definiert die Verfahrensarten und stellt sicher, dass Vergabeprozesse transparent, fair und im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht durchgeführt werden. Die UVgO und die VgV haben die VOL/A in vielen Bereichen ersetzt - trotzdem spiegeln sich die Prinzipien und Strukturen der VOL/A weiterhin in den aktuellen Vergaberechtsvorschriften wider.