Ausschreibende Stelle | Ausschreibender | Ausschreiber
Die ausschreibende Stelle – auch als Ausschreibender oder Ausschreiber bezeichnet – ist die Organisation oder Institution, die im Rahmen eines Vergabeverfahrens einen Auftrag zur Erbringung einer Leistung öffentlich oder nicht-öffentlich ausschreibt. Ziel der Ausschreibung ist es, durch Wettbewerb ein wirtschaftlich vorteilhaftes Angebot zu erhalten und nach Abschluss des Verfahrens einen entgeltlichen Vertrag mit einem geeigneten Anbieter zu schließen.
Ziel der Ausschreibung
Die ausschreibende Stelle verfolgt mit der Ausschreibung das Ziel, für ein geplantes Vorhaben die bestmögliche Lösung zu kosten- und qualitätseffizienten Bedingungen zu realisieren. Sie verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen transparent, vollständig und diskriminierungsfrei bereitzustellen, um Chancengleichheit für alle Bieter sicherzustellen.
Typen von ausschreibenden Stellen
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen öffentlichen, und privaten und gewerblichen ausschreibenden Stellen. Zu den öffentlichen ausschreibenden Stellen zählen insbesondere:
- Bund, Länder und Kommunen
- Öffentliche Verwaltungen und Behörden
- Anstalten des öffentlichen Rechts
- Kommunalunternehmen
- Hochschulen und Universitäten
- Subventionierte private Einrichtungen mit öffentlichen Aufgaben
Öffentliche Ausschreiber müssen eine Reihe von gesetzlichen und verordnungsbasierten Regelungen beachten. Dazu gehören das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeverordnung (VgV), verschiedene Vergabe- und Vertragsordnungen (VOL, VOB/A, UVgO3), SektVO für sektorenspezifische Aufträge und VSVgV für verteidigungs- und sicherheitsspezifische Vergaben.
Auch private Unternehmen, Haushalte oder sonstige Personenvereinigungen können Ausschreibende sein. Sie sind jedoch nicht zwingend an das Vergaberecht gebunden, orientieren sich aber oft freiwillig an den Standards öffentlicher Verfahren – etwa zur Qualitätssicherung und Transparenz.
Rechtliche und verfahrenstechnische Anforderungen
Im Zentrum des Handelns der ausschreibenden Stelle steht die Absicht, die ausgeschriebene Leistung effizient und rechtssicher zu beschaffen. Dazu gehört die sorgfältige Erstellung und Veröffentlichung der Vergabeunterlagen ebenso wie die objektive Bewertung der eingegangenen Angebote. Bei öffentlichen Ausschreibungen folgt das Verfahren einem klaren Ablauf. Jeder Schritt ist dokumentationspflichtig und unterliegt prüfbaren Kriterien.
Neben der formalen Durchführung trägt die ausschreibende Stelle auch inhaltlich Verantwortung: Sie definiert die Anforderungen an die Leistung, legt die Bewertungskriterien fest und stellt sicher, dass alle interessierten Bieter Zugang zu den relevanten Informationen haben. Insbesondere bei EU-weiten Ausschreibungen ist sie verpflichtet, die Bekanntmachung über offizielle Veröffentlichungsplattformen zu organisieren und alle Verfahrensregeln einzuhalten, die eine Gleichbehandlung der Bieter garantieren.
Fazit
Die ausschreibende Stelle ist eine zentrale Instanz im öffentlichen und privaten Vergabewesen. Ihre Verantwortung umfasst die Vorbereitung und Veröffentlichung von Ausschreibungen sowie die rechtskonforme und faire Durchführung des gesamten Verfahrens.