Oberschwelliger Auftragswert
Ein oberschwelliger Auftragswert liegt vor, wenn der geschätzte Wert eines öffentlichen Auftrags ohne Mehrwertsteuer den maßgeblichen EU-Schwellenwert erreicht oder überschreitet. Dann gilt der Auftrag vergaberechtlich als oberschwellig und unterliegt dem europäischen Vergaberecht. In Deutschland verweist § 106 GWB auf die jeweils geltenden unionsrechtlichen Schwellenwerte; die aktuellen Werte gelten ab dem 1. Januar 2026 für die Jahre 2026 und 2027.
Ab 2026 gelten insbesondere folgende EU-Schwellenwerte:
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5.404.000 Euro für Bauaufträge.
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216.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungsaufträge bei öffentlichen Auftraggebern außerhalb zentraler Regierungsbehörden.
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140.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungsaufträge zentraler Regierungsbehörden beziehungsweise oberster und oberer Bundesbehörden.
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432.000 Euro für Sektorenauftraggeber in den Bereichen Wasser, Energie, Verkehr und Postdienste.
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432.000 Euro für Vergaben im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich.
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750.000 Euro für soziale und andere besondere Dienstleistungen.
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5.404.000 Euro für Konzessionen.
Der oberschwellige Auftragswert ist im Vergaberecht besonders wichtig, weil er entscheidet, ob ein Vergabeverfahren dem EU-Vergaberecht unterliegt. Die Schwellenwerte dienen einem transparenten, diskriminierungsfreien Wettbewerb und einer wirtschaftlichen Verwendung öffentlicher Mittel. Sie werden von der Europäischen Kommission regelmäßig im Zweijahresrhythmus angepasst.
Maßgeblich ist nicht der spätere Angebotspreis, sondern der geschätzte Gesamtwert des Auftrags ohne Mehrwertsteuer. Bei der Berechnung sind auch Optionen, Vertragsverlängerungen und bei losweiser Vergabe der Gesamtwert aller Lose einzubeziehen. Ein Auftrag darf nicht künstlich aufgeteilt werden, nur um unterhalb des Schwellenwerts zu bleiben.
Für öffentliche Auftraggeber und Unternehmen ist der Begriff deshalb zentral: Wer den Auftragswert korrekt einordnet, kann Vergabeverfahren rechtssicher vorbereiten, die passenden Verfahrensregeln anwenden und Ausschreibungen besser bewerten. Gerade bei öffentlichen Ausschreibungen entscheidet die richtige Schwellenwertprüfung früh über den weiteren rechtlichen Rahmen.