Einfache elektronische Signatur | EES

Einfache elektronische Signatur | EES

Die einfache elektronische Signatur (EES) ist eine grundlegende Form der digitalen Unterschrift, die ohne spezielle Sicherheitsmaßnahmen oder technische Vorkehrungen erstellt wird. Sie kann leicht mit allgemein verfügbaren Softwaretools oder direkt im Internetbrowser erzeugt werden. Typischerweise umfasst dies das Eintippen des Namens der unterschreibenden Person über die Tastatur.

Anwendung und Bedeutung in Vergabeverfahren

Die Anforderung einer Unterschrift in Textform wird in Vergabeverfahren durch die EES erfüllt. Wichtig ist jedoch, dass hier eindeutig klar wird, dass es sich um eine tatsächlich existierende natürliche Person handelt. Der jeweilige Auftraggeber bestimmt, welche Art von Signatur erforderlich ist.

Weitere Formen elektronischer Signaturen

Neben der einfachen gibt es auch fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Signaturen:

  1. Fortgeschrittene elektronische Signatur: Diese ermöglicht das Überprüfen der Echtheit und wird auch als Software-Zertifikat bezeichnet. Ihre Regelungen sind in der eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 festgelegt.
  2. Qualifizierte elektronische Signatur: Für diese Form wird eine spezielle Signaturkarte benötigt. Ein höheres Sicherheitsniveau ist geboten.

Beweiskraft und Nutzung

Die EES hat in juristischen Auseinandersetzungen nur eine begrenzte Beweiskraft. Sie wird hauptsächlich für interne Kommunikation in Unternehmen oder für formfreie Vereinbarungen genutzt. Selbst eine gescannte handschriftliche Unterschrift, die als Bilddatei vorliegt, kann als einfache elektronische Signatur für die elektronische Kommunikation verwendet werden.

Erstellung und Beispiele

Für die Erstellung bedarf es keiner speziellen Software sondern gelingt unkompliziert mit einem am Computer. Beispiele hierfür sind eingescannte Unterschriften, die Kontaktinformationen am Ende einer E-Mail oder RSA-Signaturen ohne Zertifikat.

Fazit

Zusammenfassend ermöglicht die einfache elektronische Signatur eine grundlegende, jedoch weniger sichere Form der digitalen Unterschrift, die für viele alltägliche Anwendungen ausreichend ist, jedoch in rechtlich anspruchsvolleren Kontexten durch fortgeschrittenere Formen der elektronischen Signatur ergänzt oder ersetzt werden sollte.