Geplante beabsichtigte Ausschreibung | Ex-Ante-Ausschreibung
Die geplante beabsichtigte Ausschreibung – auch bekannt als Ex-Ante-Ausschreibung oder Ex-Ante-Veröffentlichung – ist eine Vorankündigung durch öffentliche Auftraggeber über die Absicht, einen Auftrag im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben. Sie dient der frühzeitigen Bereitstellung von Informationen für Unternehmen, die sich für öffentliche Aufträge interessieren, und stärkt Transparenz und Wettbewerb im Vergabeprozess.
Begriff und Hintergrund
Der Begriff „Ex ante“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „im Voraus“. Die geplante beabsichtigte Ausschreibung ist keine eigenständige Vergabeform, sondern eine Bekanntmachung vor Beginn eines Vergabeverfahrens. Öffentliche Auftraggeber machen damit deutlich, dass sie einen Auftrag in einem nicht offenen Verfahren vergeben möchten.
Diese Veröffentlichungspflicht wurde im Rahmen der Vergaberechtsreform 2016 eingeführt und später mit der überarbeiteten Fassung von 2019 in § 20 Absatz 4 der VOB/A konkretisiert.
Rechtlicher Rahmen
Die rechtliche Grundlage auf Bundesebene ist § 135 Absatz 3 GWB. Darin ist geregelt, dass eine Vergabe rechtssicher möglich ist, wenn der Auftraggeber das geplante Verfahren rechtzeitig öffentlich bekannt macht. Für Bauleistungen besteht gemäß § 20 Absatz 4 VOB/A eine Veröffentlichungspflicht, sobald der geschätzte Auftragswert 25.000 Euro netto überschreitet.
Bei Liefer- und Dienstleistungen gilt diese Anforderung nur noch in Bundesländern, in denen die UVgO noch nicht eingeführt wurde. In diesen Fällen findet weiterhin die VOL/A Anwendung – etwa in Sachsen.
Veröffentlichung
Die Bekanntmachung einer geplanten beabsichtigten Ausschreibung erfolgt über nationale Vergabeplattformen, etwa bund.de, das Beschafferprofil der Vergabestelle oder landesspezifische Portale. Eine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgt nur bei EU-weiten Ausschreibungen über den jeweiligen Schwellenwerten – dann allerdings im Rahmen des regulären Vergabeverfahrens.
Gemäß VOB/A muss die Bekanntmachung mindestens sieben Kalendertage lang zugänglich sein, bevor das eigentliche Verfahren beginnt. Während dieser Frist haben Unternehmen die Möglichkeit, sich über den geplanten Auftrag zu informieren und intern Vorbereitungen zu treffen.
Bedeutung für Unternehmen
Für Unternehmen ist die Ex-Ante-Ausschreibung eine wertvolle Informationsquelle: Sie können frühzeitig erkennen, ob ein öffentlicher Auftrag für sie infrage kommt, und erhalten damit die Chance, sich rechtzeitig mit Anforderungen, Kapazitäten oder Kooperationspartnern auseinanderzusetzen. Das ist insbesondere in wettbewerbsintensiven oder spezialisierten Märkten ein Vorteil.
Fazit
Die geplante beabsichtigte Ausschreibung ist ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung von Transparenz und rechtssicherer Verfahrensgestaltung, insbesondere bei beschränkten Ausschreibungen. Sie ist für Bauaufträge oberhalb von 25.000 Euro verpflichtend und für bestimmte Dienstleistungen in einzelnen Bundesländern weiterhin relevant. Für Unternehmen bietet sie die Möglichkeit, sich frühzeitig über Vergabeabsichten zu informieren und fundierte Entscheidungen über eine Teilnahme zu treffen.