Offenes Verfahren

Offenes Verfahren

Das offene Verfahren ist eine Form der öffentlichen Auftragsvergabe gemäß § 119 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Es zeichnet sich dadurch aus, dass eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Angebotsabgabe aufgefordert wird. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot einreichen – vorausgesetzt, es erfüllt die Eignungskriterien.

Anwendungsbereich

Diese Verfahrensart findet insbesondere bei Vergaben Anwendung, deren geschätzter Auftragswert die geltenden EU-Schwellenwerte überschreitet. In solchen Fällen ist eine EU-weite Ausschreibung vorgeschrieben.

Merkmale der Verfahrensart

  • Freier Zugang für Bieter: Alle interessierten Unternehmen dürfen teilnehmen. Eine Vorauswahl der Teilnehmer findet nicht statt, was den Wettbewerb fördert.
  • Einstufigkeit: Eignungsprüfung und Angebotsbewertung erfolgen in einem gemeinsamen Schritt.
  • Gleichbehandlung und Transparenz: Sämtliche Teilnehmer werden nach den gleichen Maßstäben behandelt. Die Einhaltung objektiver Bewertungskriterien sowie der Ausschluss von Nachverhandlungen sorgen für Fairness.
  • Verbindliche Fristen: Die Angebotsfrist beträgt in der Regel mindestens 35 Tage ab dem Tag der Veröffentlichung (gemäß § 15 VgV).
  • Verbot der Nachverhandlungen: Änderungen an Angeboten oder Preisen nach Einreichung sind gemäß § 15 Abs. 5 VgV unzulässig.

Ablauf im Überblick

  1. Öffentliche Bekantmachung des Auftrags
  2. Einreichung der Angebote durch interessierte Bieter
  3. Prüfung und Bewertung der Angebote durch den Auftraggeber nach definierten Kriterien
  4. Zuschlagserteilung an das wirtschaftlichste Angebot

Verhältnis zur nationalen Ausschreibung

Bei Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte entspricht diese Verfahrensart im Wesentlichen der öffentlichen Ausschreibung nach nationalem Recht. Auch hier gelten die Prinzipien der Gleichbehandlung, Transparenz und Wirtschaftlichkeit.

Bedeutung für den EU-Binnenmarkt

Diese Form der Vergabeart unterstützt den fairen Wettbewerb innerhalb der Europäischen Union. Sie sichert den freien Zugang zu öffentlichen Aufträgen für Unternehmen aus allen Mitgliedstaaten und trägt zur wirtschaftlichen Mittelverwendung bei.

Zusammenfassung

Das offene Verfahren ist eine Form der öffentlichen Auftragsvergabe, bei der alle interessierten Unternehmen ohne Einschränkungen ein Angebot abgeben dürfen. Es findet Anwendung bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte und zeichnet sich durch Einstufigkeit, Transparenz, Gleichbehandlung sowie verbindliche Fristen aus. Ziel ist es, fairen Wettbewerb und einen offenen EU-Binnenmarkt zu fördern.