Elektronische Auktion

Elektronische Auktion

Die elektronische Auktion ist ein dynamischer und IT-gestützter Prozess innerhalb bestimmter öffentlicher Ausschreibungen. Sie erlaubt teilnehmenden Unternehmen, ihre Angebote in mehreren Runden gezielt zu verbessern. Ziel ist es, das wirtschaftlich vorteilhafteste Angebot zu identifizieren. Dieses Verfahren wird vor allem im Rahmen offener, nicht offener oder verhandelter Vergabearten eingesetzt.

Ablauf des Verfahrens

Zu Beginn erfolgt eine erste Bewertung aller eingereichten Angebote. Auf Basis dieser Analyse erhalten die Teilnehmer eine Rückmeldung zur Rangfolge und die Möglichkeit, ihr Angebot zu überarbeiten – etwa durch Preisnachlässe oder Anpassungen spezifischer Angebotsmerkmale. Nach jeder neuen Angebotsrunde erfolgt eine aktualisierte Bewertung, woraufhin die Bieter erneut informiert werden. Dieser iterative Prozess wird so lange fortgeführt, bis ein vordefinierter Zeitpunkt erreicht ist oder keine weiteren Anpassungen mehr vorgenommen werden.

Voraussetzungen für den Einsatz

Damit ein solches Verfahren genutzt werden kann, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:

  • Die zu vergebende Leistung muss objektiv messbar und automatisch bewertbar sein.
  • Die Vergabeunterlagen müssen eindeutig, vollständig und detailliert formuliert sein.
  • Bereits in der Bekanntmachung muss die geplante Durchführung des Verfahrens explizit angekündigt werden.
  • Eine geeignete Software, die den rechtlichen und technischen Anforderungen entspricht, ist erforderlich.

Einschränkungen

Dieses Verfahren ist nicht in allen Bereichen einsetzbar. Besonders bei Leistungen mit kreativem oder hochspezialisiertem Charakter stößt es an seine Grenzen, da qualitative Aspekte schwer automatisiert vergleichbar sind.

Ziel und Vorteile

Ziel ist es, durch eine transparente, interaktive Umgebung den Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot zu fördern. Öffentliche Auftraggeber profitieren von mehr Kosteneffizienz, während Anbieter die Chance haben, ihre Wettbewerbsfähigkeit aktiv im Verfahren unter Beweis zu stellen.

Abschluss und Zuschlag

Der Zuschlag erfolgt nach Abschluss des Prozesses auf Basis des zuletzt bewerteten Angebots. Damit trägt das Verfahren zu mehr Transparenz und Effizienz im öffentlichen Beschaffungswesen bei.