Freihändige Vergabe
Die freihändige Vergabe ist ein flexibles Vergabeverfahren, das hauptsächlich im öffentlichen Sektor angewendet wird, um Aufträge ohne ein formelles Ausschreibungsverfahren zu vergeben. Diese Form der Auftragsvergabe erlaubt es öffentlichen Auftraggebern, direkt und gezielt mit ausgewählten Unternehmen in Verhandlungen zu treten. Sie wird oft genutzt, wenn standardisierte Ausschreibungsverfahren nicht praktikabel oder sinnvoll sind.
Aktuelle Regelungen und Begrifflichkeit
Mit der Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) wurde der Begriff "freihändige Vergabe" zunehmend durch "Verhandlungsvergabe" ersetzt. Dies soll die transparente und wettbewerbsorientierte Natur des Verfahrens betonen. Für Bauaufträge bleibt jedoch der ursprüngliche Begriff erhalten. Die UVgO definiert klare Rahmenbedingungen für die Durchführung solcher Vergaben.
Anwendungsbereiche und Zulässigkeit
Das Verfahren ist vor allem für Aufträge mit kleineren Volumina geeignet. Es ist unter bestimmten Bedingungen zulässig, wie etwa bei dringend benötigten Leistungen, speziellen Anforderungen, die nur von bestimmten Unternehmen erfüllt werden können, oder bei Geheimhaltungserfordernissen. Die zulässigen Wertgrenzen variieren je nach Bundesland und Auftragsart.
Verfahrensablauf und Besonderheiten
Bei einer Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb werden geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Diese Unternehmen sollten bestimmte Kriterien wie Fachkenntnis und Zuverlässigkeit erfüllen. Der Auftraggeber kann die Angebote prüfen und verhandeln, um das passendste Angebot zu finden. Preis und Leistung sind dabei verhandelbar.
Voraussetzungen und Fristen
Die Voraussetzungen für die Anwendung dieses Verfahrens sind spezifisch und müssen genau geprüft werden. Es gibt keine festgelegten Fristen, wodurch die Dauer je nach Verhandlungsbedarf variieren kann.
Bedeutung im Vergaberecht
Im Vergaberecht stellt das Verfahren eine wichtige Option dar. Dies rührt daher, dass sie Flexibilität in bestimmten Situationen ermöglicht, in denen ein förmliches Vergabeverfahren nicht praktikabel ist. Trotz dieser Flexibilität sind die allgemeinen Grundsätze des Vergaberechts wie Wettbewerbsförderung und Gleichbehandlung anzuwenden.
Schlussfolgerung
Die freihändige Vergabe ist ein spezielles Vergabeverfahren, das den öffentlichen Auftraggebern ermöglicht, in bestimmten Situationen schnell und effektiv zu handeln. Es erfordert eine sorgfältige Prüfung und Begründung der Umstände, unter denen es angewendet wird, um Transparenz und Fairness im Vergabeprozess zu gewährleisten.