Vergabeordnung und Vertragsordnungen

Vergabeordnung und Vertragsordnungen

Die Vergabe- und Vertragsordnungen sind spezielle Regelwerke im deutschen Vergaberecht, die den Prozess der Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge strukturieren, standardisieren und rechtlich absichern. Sie dienen der Transparenz, Fairness und Rechtskonformität bei öffentlichen Vergaben und sind eine wichtige Ergänzung zu übergeordneten Gesetzen wie dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Hauptkategorien

Die Ordnungen gliedern sich traditionell in drei Hauptregelwerke:

  1. VOB: Dieses Regelwerk gilt für öffentliche Bauaufträge und regelt detailliert die Ausschreibung, Durchführung und Abwicklung von Bauverträgen.
  2. VOL: Die VOL befasste sich ursprünglich mit Liefer- und Dienstleistungsaufträgen. Seit April 2016 ist sie in der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) aufgegangen, sofern diese in den jeweiligen Bundesländern Anwendung findet. Im Oberschwellenbereich gilt die VgV.
  3. VOF: Die VOF regelte freiberuflichen Dienstleistungen. Sie existiert nicht mehr und ist in die Vergabeverordnung (VgV) integriert worden.

Integration in die Vergabeverordnung (VgV)

Die VgV stellt heute das zentrale Instrument im deutschen Vergaberecht dar und fasst die Bestimmungen der ehemaligen VOL und VOF zusammen. Abhängig d´von der jeweiligen Umsetzung einzelner Bundesländer regelt die UVgO unterschwellige Aufträge der VOL. Die VgV regelt das Vergabeverfahren von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die nicht verteidigungs- und sicherheitsspezifisch sind, und harmonisiert diese mit europäischen Richtlinien.

Bedeutung in der Praxis

Die Vergabe- und Vertragsordnungen stellen sicher, dass:

  • der Wettbewerb bei öffentlichen Aufträgen gewährleistet bleibt,
  • keine Diskriminierung stattfindet,
  • Prozesse nachvollziehbar und revisionssicher sind,
  • Rechtsverstöße, z. B. durch Intransparenz oder Vetternwirtschaft, vermieden werden.

Je nach Leistungsart und Schwellenwert ist eine andere Verordnung relevant.

Historische Entwicklung

Der Begriff "Vergabeordnung" hat den früheren Begriff "Verdingungsordnung" abgelöst. Diese Umbenennung reflektiert die Anpassung an modernere und transparentere Vergabeverfahren sowie die Einbeziehung europäischer Richtlinien und Standards.

Zusammenfassung

Die Vergabe- und Vertragsordnungen spielen eine zentrale Rolle im deutschen Vergaberecht, indem sie einheitliche und rechtssichere Grundlagen für die öffentliche Auftragsvergabe schaffen. Sie sorgen für Transparenz, Wettbewerbsgleichheit und Rechtskonformität im Vergabeprozess, schützen öffentliche Auftraggeber und Bieter gleichermaßen, und fördern die Wirtschaftlichkeit und Integrität im öffentlichen Beschaffungswesen.