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Das OLG Koblenz erklärte Klauseln zur Beschränkung von Gewährleistungsansprüchen in Bauverträgen für unwirksam, da sie vom gesetzlichen Leitbild abweichen.
Die VK Westfalen entschied, dass Bauzeitverzögerungen allein keine Aufhebung rechtfertigen, wenn keine wesentlichen Änderungen der Vergabeunterlagen vorliegen.
Handschriftlich vereinbarte Änderungen eines VOB/B-Bauvertrages können als Individualvereinbarungen gelten und so der AGB-Kontrolle entzogen sein, wie das OLG Bamberg urteilte.
Angebote, die Änderungen der Vergabeunterlagen enthalten, sind auch im Verhandlungsverfahren auszuschließen.
Das Absenden einer einfachen E-Mail, selbst wenn deren Versendung nachweisbar ist, reicht nicht aus, um den Zugang beim Empfänger zu beweisen, wie das OLG Rostock klargestellt hat.
Die Vergabekammer Sachsen betont mit ihrem Beschluss, dass öffentliche Auftraggeber an einmal festgelegte Eignungskriterien gebunden sind.
Das OLG Bamberg entschied, dass eine Teilabnahme nur dann möglich ist, wenn die Leistung sowohl technisch als auch funktional von anderen Teilleistungen vollständig abgrenzbar ist.
Das OLG Düsseldorf entschied: Die Eignung muss vor Zulassung geprüft werden; Eignungsleihe ist erlaubt, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird.
Auch wenn ein Auftragnehmer schriftlich Bedenken äußert, muss er den Anweisungen des Auftraggebers folgen, sofern dieser die Fortsetzung der Arbeiten ausdrücklich verlangt.