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Ein Verstoß gegen das Vergaberecht liegt dann vor, wenn eine zu unbestimmte oder erschöpfende Leistungsbeschreibung verwendet wird.
BGH: Mietausfallschaden liegt nur vor, wenn eine spätere Vermietung konkret nachgewiesen wird.
Das OLG Dresden stellt klar: Auch bei Abweichungen von DIN-Normen kann ein Werk mängelfrei sein, sofern es den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Preisnachlässe auf Nachtragsleistungen in Bauverträgen können als unmittelbare Preisvereinbarungen wirksam sein – selbst wenn sie vom Auftraggeber vorformuliert und dem Unternehmer gestellt wurden.
Die VK Saarland entschied, dass ein auf Stahlbetonfertigteilen basierendes Angebot in einem Verfahren zur Stahlmodulbauweise eine unzulässige Abweichung und damit ein auszuschließendes Aliud darstellt.
Eine AGB-Klausel über einen pauschalen Abzug für Versicherung und Verbrauchskosten ist nach § 307 BGB unwirksam, wenn sie keinen Bezug zu den tatsächlichen Kosten und dem Verbrauch hat.
Die VK Nordbayern hat mit Beschluss vom 20.02.2025 entschieden, dass nach Kündigung eines Bauvertrags auch geringfügige Restarbeiten grundsätzlich neu auszuschreiben sind.
Das OLG Jena hat zentrale Maßstäbe zur Vergleichbarkeit von Referenzen und deren Eignung zum Nachweis der Leistungsfähigkeit in Vergabeverfahren konkretisiert.
Verweigert der Auftragnehmer die Anerkennung von Mängeln beharrlich, kann eine Fristsetzung zur Nachbesserung entbehrlich sein – so das OLG Dresden in einem aktuellen Urteil.