Die Reparatur-Revolution "light" kommt
Die EU hat das Recht auf Reparatur eingeführt, um das Prinzip "Reparieren statt wegwerfen" zu stärken. Diese neue Regelung stößt auf gemischte Reaktionen in der Handwerksbranche.
Hindernisse bei der Reparatur
Viele kennen das Problem: Ein kaputtes Handy-Display ist oft kompliziert und teuer zu ersetzen. Informationselektroniker Steffen Vangerow berichtet von Softwareblockaden, die den Einbau originaler Ersatzteile verhindern. Diese Blockaden sollen nun mit der neuen EU-Regelung überwunden werden.
Das Ende der Reparatur-Blockaden
Die neue EU-Richtlinie fordert, dass Hersteller die Teile per Software freischalten müssen, auch für gebrauchte oder wiederaufbereitete Teile. Vangerow und der Runde Tisch Reparatur haben erfolgreich in Brüssel für diese Regelung lobbyiert.
Teure Ersatzteile bleiben ein Problem
Trotz der neuen Regelungen können Hersteller die Preise für Ersatzteile weiterhin hoch ansetzen. Vangerow kritisiert, dass oft der Preis für ein Ersatzteil in keinem Verhältnis zum Wert des Geräts steht.
Schlupflöcher für die Industrie
Die EU-Richtlinie lässt Designvorschriften als Schlupflöcher für die Industrie zu, um den Import von Ersatzteilen zu verhindern. Vangerow betont: „Die Rechte zum geistigen Eigentum werden hier zweckentfremdet, um den Kunden Geld aus der Tasche zu ziehen.“
Inhalte des neuen Rechts auf Reparatur
Verbraucher haben nun Anspruch darauf, bestimmte Elektrogeräte auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist reparieren zu lassen. Dies betrifft jedoch nur eine begrenzte Anzahl von Produkten wie Waschmaschinen, Mobiltelefone, Tablets und Akkus von E-Bikes.
Noch offene Fragen
Es gibt Kritik an der begrenzten Produktpalette und an den unklaren Begriffen wie „angemessener Preis“ oder „unmöglich“ in Bezug auf Reparaturen. Diese Unklarheiten müssen möglicherweise von Gerichten geklärt werden.
Stärkung der Käuferrechte
Neben dem Recht auf Reparatur werden auch die Käuferrechte gestärkt. Eine Reparatur bringt nun eine zwölfmonatige zusätzliche Gewährleistung, was Handwerksbetriebe jedoch finanziell belasten könnte.
Vermeidung von Bürokratiebelastung
Positiv aufgenommen wurde, dass die Verwendung eines neuen Formulars für Reparaturbetriebe freiwillig bleibt, was eine zusätzliche Bürokratiebelastung verhindert.
Ausblick und Forderungen
Die EU-Richtlinie trat am 30. Juli 2024 in Kraft. Mitgliedsstaaten haben bis Juli 2026 Zeit, diese umzusetzen. Der Runde Tisch Reparatur setzt sich weiterhin für eine Ausweitung des Reparaturrechts auf weitere Geräteklassen ein und fordert gemeinsame Standards der Industrie.
Fachkräftemangel als Herausforderung
Ein weiteres Problem ist der Fachkräftemangel, der die Umsetzung der Richtlinie erschwert. Kooperationen zwischen Industrie und Reparatur-Handwerkern sind notwendig, um dieses Problem zu lösen.
Nicht umgesetzte Forderungen
Einige starke Verbraucherrechte wurden in den Trilogverhandlungen nicht in die endgültige Richtlinie aufgenommen. Dazu gehören:
• Das Recht des Verbrauchers, einen Gewährleistungsanspruch direkt beim Hersteller geltend zu machen.
• Der zwingende Vorrang einer Reparatur gegenüber einem Ersatzprodukt.
• Das Recht für unabhängige Werkstätten, Reparaturen im Rahmen der Gewährleistung durchzuführen.
• Der Zugang zu allen Ersatzteilen und reparaturbezogenen Informationen für alle Produkte.
• Die Verpflichtung der Hersteller, alle reparaturbezogenen Informationen auf ihren Websites zu veröffentlichen.
• Die Möglichkeit für den Gesetzgeber, weitere Produkte in die Liste aufzunehmen, auch wenn sie nicht unter das Ökodesign fallen.
Diese Punkte bleiben weiterhin wichtige Forderungen der Reparaturbewegung.