
Auftragsvergabe im Saarland wird einfacher
Das Saarland vereinfacht ab dem 1. Juli 2025 die Vergabe öffentlicher Aufträge deutlich. Ziel der Landesregierung ist es, Bürokratie abzubauen und besonders kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Teilnahme an Ausschreibungen zu erleichtern. Ministerpräsidentin Anke Rehlinger bezeichnete die Reform als grundlegende Vereinfachung des bisherigen Vergaberechts.
Direktvergabe bis 100.000 Euro möglich
Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Anhebung der sogenannten Wertgrenzen. Künftig dürfen öffentliche Aufträge bis zu einem Volumen von 100.000 Euro direkt vergeben werden – zuvor lag die Grenze bei lediglich 3.000 Euro. Auch bei freihändigen Vergaben gibt es Erleichterungen: Die bisherige Grenze von 25.000 Euro wird auf 221.000 Euro angehoben und orientiert sich damit am aktuellen EU-Schwellenwert.
Ziel: Mehr Beteiligung, weniger Aufwand
Die Landesregierung reagiert damit auf Kritik aus der Wirtschaft. Viele Betriebe hatten in der Vergangenheit den hohen bürokratischen Aufwand bei öffentlichen Ausschreibungen bemängelt. Auch die gestiegenen Preise im Bausektor machten die bisherigen Schwellenwerte zunehmend unpraktikabel. Mit der Reform soll die Beteiligungsbereitschaft wieder steigen und der Zugang zu öffentlichen Aufträgen attraktiver werden.