Thüringen vereinfacht Vergaben: Neue Wertgrenzen für Bauaufträge

Thüringen vereinfacht Vergaben: Neue Wertgrenzen für Bauaufträge

Thüringen vereinfacht Vergaben: Neue Wertgrenzen für Bauaufträge

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Thüringen schafft neue Chancen für mittelständische Bauunternehmen: Mit deutlich erhöhten Wertgrenzen erleichtert das Thüringer Wirtschaftsministerium die Vergabe öffentlicher Bauaufträge. Ziel ist es, die Verfahren zu beschleunigen, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und vor allem kleineren und mittleren Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Projekten zu erleichtern. Die Anpassung wird von der Vereinigung Mittelständischer Bauunternehmen Hessen-Thüringen e. V. ausdrücklich begrüßt.

Höhere Wertgrenzen für Direktvergabe und vereinfachte Verfahren

Künftig dürfen Bauleistungen bis zu einem Auftragswert von 75.000 Euro direkt vergeben werden – ganz ohne Vergabeverfahren. Für Aufträge bis zu einer Million Euro können vereinfachte Verfahren genutzt werden. Damit reagiert Thüringen auf positive Erfahrungen aus der Pandemiezeit, in der ähnliche Regelungen bereits zur Anwendung kamen. Das ist nach Thomas Reimann, Präsident des Bauverbands, ein klares Signal an die regionale Bauwirtschaft. Die Auftragsvergabe wird dadurch deutlich schneller und unbürokratischer.

Bürokratieabbau durch neue Nachweispflicht

Ein weiterer Vorteil: Unternehmen müssen künftig bei der Angebotsabgabe nicht mehr sofort sämtliche Nachweise und Bescheinigungen beilegen. Zunächst reichen sogenannte Eigenerklärungen. Erst wenn ein Angebot in die engere Auswahl kommt, müssen die vollständigen Unterlagen nachgereicht werden. Das sei vor allem für kleinere Unternehmen eine spürbare Erleichterung, sagt Anika Amberg, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht. Nicht jedes Unternehmen hätte die Ressourcen, für jedes einzelne Angebot eine komplette Dokumentation vorzubereiten.

Eintrag in Bieterdatenbank empfohlen

Um von den neuen Regelungen zu profitieren, sollten sich interessierte Unternehmen in die Bieterdatenbank der IHK Erfurt eintragen lassen. Diese erleichtert es öffentlichen Auftraggebern, passende Anbieter zu identifizieren. Darüber hinaus empfiehlt das Wirtschaftsministerium die Nutzung der Landesvergabeplattform. Auch kommunale Auftraggeber, die bislang nicht dazu verpflichtet sind, sollten ihre Ausschreibungen dort veröffentlichen, um möglichst viele qualifizierte Bewerber zu erreichen.