NRW-Wirtschaftsministerin fordert bundesweiten "Investitions-Booster"

NRW-Wirtschaftsministerin fordert bundesweiten "Investitions-Booster"

NRW-Wirtschaftsministerin fordert bundesweiten "Investitions-Booster"

  • Nachhaltigkeit
  • 4 Min

Die nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) hat einen wegweisenden Vorschlag gemacht: die Einführung einer bundesweiten Investitionszulage, um ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu fördern. Diese Zulage, die in Form einer Steuergutschrift gewährt werden soll, würde als "Investitions-Booster" dienen, wie Neubaur betonte.

Steuervergünstigung für klimafreundliche Investitionen

Die Investitionszulage soll über den Abschreibungszeitraum gewährt werden und jährlich rund 50 Milliarden Euro kosten. Die Finanzierung soll über ein spezielles Sondervermögen erfolgen, das im Grundgesetz verankert werden soll. Dies würde eine klare Zweckbindung und langfristige Planungssicherheit für Politik und Investoren gewährleisten. Förderfähig wären Investitionen, die nachweislich zur Reduzierung von Kohlendioxid-Emissionen beitragen.

Vielfältige Förderbereiche

Als Beispiele für förderfähige Investitionen nannte das NRW-Wirtschaftsministerium den Ausbau erneuerbarer Energien, Wasserstoffnetze, energetische Gebäudesanierung, Schieneninfrastruktur, Elektromobilität, Bildungsmaßnahmen und Forschung und Entwicklung. Die Steuervergünstigung von 25 Prozent würde ein einfaches und bürokratiearmes Verfahren darstellen, um der Wirtschaft Investitionssicherheit zu geben.

Planungssicherheit durch Grundgesetz-Verankerung

Neubaur betonte die Wichtigkeit der Verankerung im Grundgesetz, da dies den Unternehmen langfristige Planungssicherheit bieten würde. Sie könnten darauf vertrauen, dass sie für jede investierte Summe zur Verbesserung ihrer Klimabilanz eine Steuervergünstigung von 25 Prozent erhalten würden.

Ausblick und Diskussion

Die Ministerin schlug vor, dass die Investitionszulage auf die nächste Steuerfestsetzung angerechnet werden sollte. Ein eventueller Differenzbetrag könnte sogar ausgezahlt werden, wenn die Zulage höher ist als die zu zahlende Steuer. Die Abwicklung würde über das Land erfolgen. Diese Maßnahme würde laut Neubaur eine langfristige und nachhaltige Förderung von Investitionen ermöglichen, die zur Bewältigung der ökologischen Herausforderungen beitragen.

Diskussion um die Umsetzung

Die Einführung eines Sondervermögens wurde von einigen Experten als vorübergehende Lösung begrüßt, jedoch wurde auch betont, dass langfristig eine Integration solcher Maßnahmen in den regulären Haushalt notwendig sei.