
Keine Einzelfall-Zustimmung mehr bei Brückenprojekten
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat offiziell die "Herstellung von Abdichtungssystemen aus einer Polymerbitumen-Schweißbahn auf einer Versiegelung, Grundierung oder Kratzspachtelung aus PMMA für Ingenieurbauten aus Beton" als etablierte Bauart anerkannt. Diese Entscheidung, veröffentlicht im Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 21/2023, bedeutet, dass bei der Verarbeitung von PMMA Versiegelungssystemen auf Brücken nun keine bauaufsichtliche Zustimmung im Einzelfall mehr erforderlich ist.
Erleichterungen für Brückenbau und Sanierung
Die Westwood Kunststofftechnik GmbH sieht darin eine Erleichterung für Brückenbau- und Sanierungsprojekte, insbesondere in der kalten Jahreszeit. Dennis Weitz, International Key-Account-Manager/Produktmanager bei Westwood, betont die Vorteile der PMMA-Systeme im Vergleich zu den bisherigen Epoxidharz-Versiegelungen, vor allem im Frühjahr und Herbst.
Basis für die Anerkennung
Die Anerkennung durch das BMDV basiert unter anderem auf dem Projekt "Performance schneller PMMA-Versiegelungen", das von der Bundesanstalt für Straßenwesen durchgeführt wurde. Die gesammelten Erfahrungen daraus flossen in die Veröffentlichung der "Hinweise für die Herstellung von Abdichtungssystemen aus einer Polymerbitumenschweißbahn auf einer Versiegelung, Grundierung oder Kratzspachtelung aus PMMA für Ingenieurbauten aus Beton" (H PMMA) ein, herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen.
Voraussetzungen für die Anerkennung
Das BMDV knüpft die offizielle Anerkennung von "Abdichtungssystemen aus einer Polymerbitumenschweißbahn auf einer Versiegelung, Grundierung oder Kratzspachtelung aus PMMA für Ingenieurbauten aus Beton" als weitere Regelbauart an vier Voraussetzungen, darunter die Erfüllung der TL BEL-B1 durch die Polymerbitumen-Schweißbahn und die Einhaltung der Anforderungen der H PMMA bei der Verarbeitung und Ausführung der Abdichtung.