
Gefahrstoffverordnung: Warnung vor Bürokratie
Seit November 2023 gilt europaweit die geänderte Richtlinie zum Schutz der Arbeitnehmer vor Asbest. Deutschland ist verpflichtet, diese Vorgaben bis Dezember 2025 in nationales Recht zu überführen. Das Bundesarbeitsministerium hat dazu einen Referentenentwurf zur Anpassung der Gefahrstoffverordnung vorgelegt. Geplant sind unter anderem strengere Anzeigepflichten, zusätzliche Nachweise sowie eine Genehmigungspflicht für Tätigkeiten mit Asbest im niedrigen und mittleren Risikobereich.
Neue Genehmigungspflichten und unklare Definitionen
Künftig sollen Betriebe für Abbrucharbeiten mit Asbest eine sechs Jahre gültige Genehmigung beantragen müssen. Voraussetzung ist eine detaillierte Anzeige, die den Nachweis über personelle und sicherheitstechnische Ausstattung beinhaltet. Kritisch sieht das Malerhandwerk, dass der Begriff „Abbrucharbeiten“ unklar bleibt. Sollte auch die funktionale Instandhaltung – etwa das Entfernen von Tapeten – darunterfallen, könnte sich die Zahl der betroffenen Betriebe von rund 1.100 auf über 200.000 erhöhen.
Zusätzliche Angaben erhöhen Bürokratie
Neben der Anzahl fachkundiger Beschäftigter sollen Betriebe künftig auch namentliche Listen, Nachweise über Fachkunde sowie arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen vorlegen. Besonders bei hoher Mitarbeiterfluktuation wäre der bürokratische Aufwand enorm, zumal unklar bleibt, ob Personalwechsel eine Neubeantragung der Genehmigung nach sich ziehen.
Übergangsfrist und Engpässe bei Schulungen
Für Tätigkeiten mit Asbest im niedrigen und mittleren Risikobereich ist eine Übergangsfrist bis Dezember 2027 vorgesehen. Aufsichtführende Personen müssen bis dahin ihre Fachkunde nachweisen. Während wenige Betriebe dies über interne Schulungen leisten können, ist die große Mehrheit auf externe Angebote angewiesen. Da entsprechende Schulungen jedoch kaum verfügbar sind, drohen erhebliche Engpässe.
Handwerk fordert Nachbesserungen
Das Maler- und Lackiererhandwerk bewertet den Entwurf als unverhältnismäßig und unzumutbar. Die Branche befürchtet einen massiven Bürokratieaufbau und fordert eine klare Abgrenzung zwischen Abbrucharbeiten und funktionaler Instandhaltung. Ohne Anpassungen könnten tausende kleine und mittelständische Betriebe erheblich belastet und in ihrer Existenz gefährdet werden.