
Gesundheitshandwerke in die elektronische Patientenakte einbinden
Ohne die Einbindung der orthopädischen Gesundheitshandwerke und Sanitätshäuser in die elektronische Patientenakte (ePA) drohen Versorgungslücken und Fehlversorgungen. Auch zentrale gesundheitspolitische Ziele wie die Entlastung der Pflege oder die stärkere Ambulantisierung könnten dadurch ins Stocken geraten.
Kritik an geplanter Gesetzesänderung
Besonders kritisch sehen die Verbände die geplante Streichung des elektronischen Berufsausweises (eBA) als Zugangsvoraussetzung für Hilfsmittelleistungserbringer. Diese Änderung im Rahmen des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege könnte dazu führen, dass Sanitätshäuser und Gesundheitshandwerke dauerhaft von der ePA ausgeschlossen werden.
Berufsausweis als Qualitätssicherung
Die Arbeitsgemeinschaft der Gesundheitshandwerke (AG GHW) betont, dass der elektronische Berufsausweis mehr sei als ein bürokratisches Instrument. Er sichere die Versorgungsqualität, da er eine qualifizierte Fachkraft voraussetzt, die in die Handwerksrolle eingetragen ist. Eine vorgeschaltete, personenbezogene Identifikation sei deshalb unverzichtbar.
Forderung nach gleichberechtigter Anbindung
„Wir versorgen Deutschland“ fordert die Bundesregierung auf, alle Akteure der Hilfsmittelversorgung gleichberechtigt an die Telematikinfrastruktur anzubinden. Nur so könne die Digitalisierung im Gesundheitswesen Effizienzgewinne bringen, die Versorgungsqualität sichern und eine sektorübergreifende Patientenversorgung ermöglichen.
Keine zusätzlichen Hürden
Der eingeschlagene Kurs des Pflege-Entbürokratisierungsgesetzes errichte neue Hürden statt sie abzubauen. Die Verbände mahnen an, zeitnah die notwendigen rechtlichen Anpassungen vorzunehmen, um die Gesundheitshandwerke konsequent einzubinden und den Zugang zur ePA zu gewährleisten.