EH-55-Neubau-Förderung startet am 16. Dezember
Ab dem 16. Dezember reaktiviert die Bundesregierung die EH-55-Förderung. Ziel ist, genehmigte, aber ungebannte Projekte in den Bau zu bringen. Dafür stehen 800 Millionen Euro zur Zinsverbilligung von KfW-Krediten bereit. Gefördert werden Neubau oder Ersterwerb mit bis zu 100.000 Euro Kredit pro Vorhaben, solange Mittel verfügbar sind.
Konditionen und Antrag
Anträge stellen private und gewerbliche Investoren über die Hausbank an die KfW. Der Zinssatz orientiert sich am Kapitalmarkt und wird durch Bundesmittel verbilligt; die tagesaktuellen Konditionen veröffentlicht die KfW zum Start. Die Kreditlaufzeit beträgt maximal 35 Jahre, die Zinsbindung maximal zehn Jahre.
Technische Anforderungen
Förderfähig sind Bauprojekte, die die Anforderungen an Effizienzhaus 55 erfüllen. Wärmeerzeuger auf fossiler Basis sind ausgeschlossen; erneuerbare Optionen wie Wärmepumpen, Fernwärme, Solarwärme oder Biomasse sind vorgesehen. Das Bundesbauministerium spricht von EH-55-Plus. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss eine Baugenehmigung vorliegen, Baubeginn darf noch nicht erfolgt sein.
Vorhabensbeginn und Verträge
Die Antragstellung muss vor Vorhabenbeginn liegen. Lieferungs- oder Leistungsverträge dürfen erst ab dem 16. Dezember 2025 geschlossen werden, auch nicht aufschiebend bedingt. Eine rückwirkende Förderung bereits geschlossener Verträge ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für Kaufverträge. Baubeginn vor Ort, einschließlich erstem Spatenstich, ist ebenfalls erst ab diesem Datum zulässig.
Kommunale Förderung
Kommunale Gebietskörperschaften können ergänzend einen Zuschuss von fünf Prozent direkt bei der KfW beantragen.