Förderstopp: Baugewerbe kritisiert Regierungspläne

Förderstopp: Baugewerbe kritisiert Regierungspläne

Förderstopp: Baugewerbe kritisiert Regierungspläne

  • Nachhaltigkeit
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Die ursprünglichen Pläne der Bundesregierung, auch den Wohnraum im Bestand zu fördern, werden kritisiert, da sie in einem neuen Maßnahmenpaket im September keine Berücksichtigung mehr finden. Diese Entscheidung beschränkt die Förderung von Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen auf Neubauten und wird vom Baugewerbe scharf kritisiert.
 

Die verpasste Chance für klimafreundlichen Wohnungsbau

Die Bundesregierung plant nun, Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen nur noch im Zusammenhang mit Neubauten zu fördern, obwohl sie zuvor angekündigt hatte, auch Bestandswohnungen zu unterstützen. Dieser Kurswechsel wird von Robert Feiger, dem Chef der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau), als großer Fehler und nicht nachvollziehbar bezeichnet. Er betont, dass eine verstärkte Förderung von Umbauten, Aufstockungen und Dachgeschossausbauten einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum leisten könnte, insbesondere angesichts gestiegener Baukosten und hoher Grundstückspreise.
 

Ökologische Gründe für den Bestandsbau

Die Förderung von Bauvorhaben im Bestand hat auch ökologische Vorteile, da sie die Flächenversiegelung reduziert und oft mit energetischen Sanierungen einhergeht. Die Entscheidung, diese Förderung nicht umzusetzen, stößt sowohl in der Bauindustrie als auch in der Immobilienbranche auf Kritik. Es wird diskutiert, ob diese Entscheidung aus Nachlässigkeit oder Absicht getroffen wurde, jedoch ohne klare Antworten von den zuständigen Ministerien von Klara Geywitz und Christian Lindner.
 

Förderung von Wohnraum: Neubauten im Fokus

Die neue Förderregelung sieht vor, dass Wohnungsneubauten, die zwischen dem 30. September 2023 und dem 1. Oktober 2029 begonnen werden und den Effizienzhaus-Standard EH 55 erfüllen, eine sechsjährige Förderung erhalten. Die Investitionskosten können mit sechs Prozent pro Jahr von der Steuer abgesetzt werden. Diese Förderung soll jedoch nur für Neubauten gelten und nicht für Bestandsgebäude.