
EU-Vergaberichtlinien: Losvergabe soll zur Regel werden
Die EU arbeitet an einer Reform ihrer Vergaberichtlinien, die bis Ende 2026 abgeschlossen sein soll. Ein Vorschlag des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlaments sieht vor, dass Ausschreibungen künftig in kleinere Lose unterteilt werden, um den Zugang zu öffentlichen Aufträgen für kleine und mittlere Unternehmen zu erleichtern. In Deutschland ist die Losvergabe bereits seit einiger Zeit Standard, aber der Vorschlag würde dies auf europäischer Ebene verbindlich machen. Der Fokus bei der Vergabe soll verstärkt auf dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis liegen und nicht nur auf dem niedrigsten Preis.
Vorteile der Losvergabe für den Wettbewerb
In Deutschland hat sich die Losvergabe bereits bewährt, da sie den Wettbewerb fördert und für fairere Preise sorgt. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) begrüßt die geplante Änderung. Es wird betont, dass die Losvergabe das Herzstück eines gesunden Wettbewerbs darstellt und zu fairen Preisen für den Steuerzahler führt. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass Deutschland auf europäischer Ebene keine Rückschritte machen darf, um nicht den Fortschritt der Reform zu gefährden.
Kritik an bürokratischen Hürden und der Tarifbindung
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sieht in der Losvergabe eine wichtige Erleichterung für kleine Handwerksbetriebe, um Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erhalten. Es wird jedoch betont, dass die Reform nicht mit bürokratischen Hürden wie einer verpflichtenden Tarifbindung belastet werden sollte. Eine solche Maßnahme würde den Zugang zum Markt für kleine Unternehmen erschweren und zusätzlichen Aufwand verursachen. Der Fokus der Reform muss auf der Vereinfachung des Verfahrens und der Förderung des Wettbewerbs liegen.
Kritik an der bisherigen Praxis und der Notwendigkeit von Vereinfachungen
Der ZDB hebt hervor, dass das EU-Recht bislang zwar die Möglichkeit vorsieht, Aufträge in Teil- oder Fachlose zu gliedern, aber keinen echten Vorrang dafür gibt. Die Reform soll hier ansetzen und die Losvergabe als zentrales Instrument stärken, damit insbesondere mittelständische Unternehmen am öffentlichen Markt teilnehmen können.
Ausblick auf die Reform 2026
ZDH und ZDB fordern, dass die Reform bei der geplanten Überarbeitung Ende 2026 keine neuen bürokratischen Hürden einführt. Der Fokus sollte auf der Vereinfachung des Verfahrens und der Förderung des Wettbewerbs liegen, ohne zusätzliche Belastungen wie eine verpflichtende Tarifbindung einzuführen. Andernfalls könnte die Reform den eigentlichen Zweck verfehlen, nämlich den Mittelstand zu stärken und den Wettbewerb auf dem öffentlichen Markt zu fördern.