
Entwaldungsverordnung: Bundesregierung gegen Überarbeitung
Seit Mitte 2023 ist die EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) in Kraft. Sie verpflichtet Unternehmen in der EU, sicherzustellen, dass ihre Produkte nicht zur Entwaldung und Waldschädigung beitragen – weder innerhalb der EU noch weltweit. Diese Verordnung verlangt von Unternehmen eine umfassende Sorgfaltspflicht. Auch kleine Unternehmen erhalten eine längere Übergangszeit für die Einhaltung der Regelungen, doch der bürokratische Aufwand führte bereits zu großem Widerstand, besonders in der Handwerksbranche.
Überarbeitung der Verordnung gefordert, doch Deutschland bleibt passiv
Die EU-Kommission hatte zunächst eine Übergangsfrist von 18 Monaten vorgesehen, mit einem Inkrafttreten der Verordnung am 30. Dezember 2024. Daraufhin stimmte das EU-Parlament einer einjährigen Verschiebung zu. Doch inzwischen setzen sich 18 EU-Mitgliedstaaten für eine grundlegendere Überarbeitung der Verordnung ein, was Deutschland jedoch ablehnt. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) kritisiert diese Haltung als „fatal“ und betont, dass eine Mehrheit innerhalb der EU für eine pragmatische Anpassung der Verordnung sei, die den Betrieben nicht unnötig bürokratische Hürden aufbürdet.
Kritik an der Praxisuntauglichkeit der Vorgaben
Der ZDH hebt hervor, dass die Verordnung in der Praxis kaum umsetzbar sei und besonders kleinen und mittleren Betrieben enorme bürokratische Lasten auferlege, ohne gleichzeitig einen klaren Nutzen für den Umweltschutz zu liefern. Die derzeitige Verordnung stelle den Unternehmen hohe Anforderungen, die schwer zu erfüllen seien, ohne dass die Vorteile für den Schutz von Wäldern und Klima eindeutig seien. Aus diesem Grund wird eine grundlegende Überarbeitung der Verordnung und eine pragmatische Lösung gefordert.
Nachbesserungen sind dringend nötig
Das Plenum des Europäischen Parlaments hat sich ebenfalls gegen die von der Kommission vorgeschlagene Risikoklassifizierung von Produktionsstaaten ausgesprochen. Dies wird als weiteres politisches Signal verstanden, dass die Verordnung in ihrer jetzigen Form nicht tragfähig sei. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung nun handeln müsse, da die aktuellen Regelungen den Unternehmen hohe bürokratische Anforderungen auferlegten, ohne den gewünschten Nutzen zu bringen.
Dringender Appell an die Bundesregierung
Der ZDH fordert die Bundesregierung auf, ihre Blockadehaltung zu beenden und sich für eine praxisgerechte, realistische Ausgestaltung der EUDR einzusetzen. Es wird betont, dass eine solche Anpassung sowohl den Umweltschutz als auch die Belange der Unternehmen in Einklang bringen müsse. Der ZDH macht deutlich, dass die derzeitige Situation nicht tragbar ist und fordert eine zügige und praktikable Lösung, die für alle Beteiligten umsetzbar ist.