
Ersatzbaustoffverordnung: Das verändert sich
Seit August 2023 gilt die Ersatzbaustoffverordnung (EBV), die erstmals eine bundeseinheitliche Grundlage für den Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen schafft. Ziel ist es, die Kreislaufwirtschaft im Bauwesen zu fördern, Ressourcen zu schonen und Abfall zu minimieren. Die Verordnung soll vor allem öffentlichen Auftraggebern als Vorbild dienen und deren Verantwortung in Bezug auf nachhaltige Baupraktiken stärken.
Bayerische Erfahrungen und eine klare rechtliche Grundlage
In Bayern wurden schon vor der Einführung der EBV mineralische Ersatzbaustoffe in Bauprojekten verwendet, etwa Abbruchbeton oder Erdreich in Lärmschutzwällen. Die neue Verordnung sorgt nun für den nötigen rechtlichen Rahmen, der die konsequente Wiederverwertung von Materialien erleichtert. Johann Eicher, Baudirektor im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, begrüßt die EBV als das beste Regelwerk für nachhaltiges Bauen und hebt hervor, dass die öffentliche Hand in der Pflicht stehe, die Kreislaufwirtschaft vorbildlich umzusetzen.
Neue Vergabekriterien fördern den Wandel
Mit der Einführung der bayerischen Richtlinien „Zuschlagskriterien Nachhaltigkeit“ im August 2024 wurde ein unbürokratisches Vergabemodell implementiert, das die Kreislaufwirtschaft gezielt fördert. Eicher fordert, dieses Modell auch bundesweit umzusetzen. Finanzielle Förderungen oder starre Quoten hält er für kontraproduktiv, da sie zu unnötigen Massentransporten führen könnten. Stattdessen sollte der Fokus auf der Verwendung von Sekundärbaustoffen an ihren Ursprungsorten liegen.
Der Dialog und Fachkräfte als Erfolgsfaktor
Das Ministerium setzt auf den Dialog mit Kommunen und Genehmigungsbehörden sowie auf Fachkräfte an den staatlichen Bauämtern, um die Recyclingquote zu steigern. Zudem wird der öffentliche Sektor dazu angeregt, Lager- und Aufbereitungsanlagen auch im Außenbereich genehmigungsfähig zu machen. Eicher sieht jedoch auch die private Bauwirtschaft und die Öffentlichkeit in der Verantwortung: Die Akzeptanz gegenüber Recycling und Aufbereitungsanlagen muss weiter gefördert werden.