Persönliche Schutzausrüstung: Wer trägt die Verantwortung?

Persönliche Schutzausrüstung: Wer trägt die Verantwortung?

Persönliche Schutzausrüstung: Wer trägt die Verantwortung?

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Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes und rettet im Ernstfall Leben – jedoch nur, wenn sie sich in einwandfreiem Zustand befindet. Der Verschleiß der Ausrüstung im Laufe der Zeit ist unvermeidbar und kann die Schutzwirkung beeinträchtigen. Dies wirft die Frage auf: Wer ist für die regelmäßige Kontrolle und den ordnungsgemäßen Zustand der PSA verantwortlich?
In der Regel liegt die Hauptverantwortung beim Arbeitgeber, der sicherstellen muss, dass die Schutzausrüstung stets funktionsfähig und sicher ist. Diese Verantwortung kann jedoch an einen geschulten Mitarbeiter oder auch an externe Dienstleister übertragen werden, vorausgesetzt, die beauftragte Person verfügt über das notwendige Fachwissen. Auch der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine PSA regelmäßig auf Schäden zu überprüfen.

Pflichten und Zuständigkeiten im Umgang mit PSA

Die persönliche Schutzausrüstung besteht oft aus mehreren Komponenten wie Schutzbrille, Helm und Gehörschutz. Es ist wichtig, dass alle Teile aufeinander abgestimmt sind und ihre jeweilige Schutzfunktion nicht beeinträchtigt wird. Vor der Nutzung muss die PSA stets geprüft werden. Hierbei sind die Richtlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zu beachten. Jede PSA hat eine festgelegte Gebrauchsdauer, die vom Hersteller angegeben wird. Ist diese abgelaufen, muss die Schutzausrüstung ausgetauscht werden, auch wenn äußerlich keine Schäden erkennbar sind.

Sollte es während der vorgesehenen Nutzungsdauer zu einem Defekt kommen, darf die Reparatur nur mit Original-Ersatzteilen des Herstellers und nach dessen Vorgaben durchgeführt werden. Wichtig ist zudem, dass jede PSA grundsätzlich nur für eine Person bestimmt ist. Wenn die Ausrüstung von mehreren Mitarbeitern genutzt wird, muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass hygienische Standards eingehalten werden und keine Gesundheitsrisiken bestehen.

Regelmäßige Kontrolle für maximale Sicherheit

Besondere Aufmerksamkeit verdient der Kopfschutz, der aus Industrieschutzhelm und Industrieanstoßkappe besteht. Nach einem starken Schlag auf den Helm oder die Kappe dürfen diese Teile nicht mehr verwendet werden, auch wenn das Ende der vorgesehenen Gebrauchsdauer noch nicht erreicht ist. In solchen Fällen ist der Arbeitgeber verpflichtet, die beschädigte Ausrüstung sofort auszutauschen.

Doch nicht nur der Arbeitgeber, auch der Arbeitnehmer hat eine Verantwortung: Nach einer entsprechenden Schulung sollte er seine PSA regelmäßig kontrollieren. Zwei einfache Methoden zur Überprüfung des Schutzhelms sind der Sichttest und der Knacktest. Der Knacktest zeigt an, ob der Helm spröde geworden ist und damit seine Schutzwirkung verloren hat.

Schutzfunktion und Haltbarkeit aller PSA-Teile beachten

Neben dem Kopfschutz müssen auch alle weiteren Bestandteile der PSA, wie etwa Sicherheitsschuhe, regelmäßig kontrolliert werden. Beim Schuhwerk sollten Obermaterial und Laufsohlen keine Beschädigungen aufweisen. Kleinere Risse im Obermaterial sind zwar weniger kritisch, sollten aber im Auge behalten werden. Eine tägliche Reinigung und Sichtprüfung der PSA trägt dazu bei, Verschleißspuren frühzeitig zu erkennen und defekte Ausrüstung rechtzeitig auszutauschen.

Die regelmäßige Kontrolle und Pflege der PSA ist daher ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes und schützt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Risiken und Unfällen.