Neue Heizungsförderung: Antragstellung für alle Gruppen
Seit dem 27. August 2024 können nun auch Unternehmen, Eigentümerinnen und Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) Förderanträge für die neue Heizungsförderung stellen. Damit ist die Antragstellung bei der KfW jetzt für alle vorgesehenen Gruppen möglich. Gefördert wird der Einbau klimafreundlicher Heizungsanlagen oder der Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude.
Fördermöglichkeiten und Zuschüsse
Die neu hinzugekommene Antragstellergruppe kann eine Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten erhalten. Zusätzlich gibt es einen Effizienz-Bonus von fünf Prozent für besonders effiziente Wärmepumpen, sodass insgesamt bis zu 35 Prozent Förderung möglich sind. Alternativ steht ein Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 Euro für besonders effiziente Biomasse-Heizungen zur Verfügung.
Frühere Antragsmöglichkeiten und Erweiterungen
Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer sind seit dem 27. Februar 2024 zusätzliche Zuschüsse in Form eines Klimageschwindigkeits- und Einkommens-Bonus verfügbar, was insgesamt bis zu 70 Prozent Förderung ermöglichen kann. Seit dem 28. Mai 2024 können auch Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie WEGs für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum Anträge stellen. Darüber hinaus gibt es einen neuen Ergänzungskredit, der bei Bedarf auch mit Zinsvergünstigungen aus Bundesmitteln ausgestattet ist.
Erfolgreiche Umsetzung und Akzeptanz
Die Mittel für die Heizungsförderung stammen aus dem Klima- und Transformationsfonds des Bundes. Das neue Kundenportal „Meine KfW“ hat sich seit dem Förderstart am 27. Februar 2024 als beliebte und effiziente Anlaufstelle erwiesen. Umfragen zeigen, dass die Nutzerinnen und Nutzer sehr zufrieden sind, da die digitale und automatisierte Zusage bei vollständigen Unterlagen und förderfähigen Projekten innerhalb weniger Minuten erfolgt. Bis zum 23. August 2024 wurden bereits rund 93.000 Zuschusszusagen erteilt.
Besondere Regelung für Kommunen
Für Kommunen gibt es eine gesonderte Regelung: Sie können ihre Vorhaben ab dem 1. September 2024 im Rahmen einer Übergangsregelung bei der KfW anmelden, die voraussichtlich bis November 2024 gilt.