Neue EU-Verpackungsverordnung bedroht Gartenbau mit Zusatzkosten

Neue EU-Verpackungsverordnung bedroht Gartenbau mit Zusatzkosten

Neue EU-Verpackungsverordnung bedroht Gartenbau mit Zusatzkosten

  • Garten & Landschaftsbau
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Das Europäische Parlament hat am 22. November 2023 Änderungen an den Vorschlägen zur EU-Verpackungsverordnung vorgenommen. Eine der Änderungen betrifft die Streichung der Einstufung von Blumentöpfen als Verpackung. Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) zeigt jedoch große Besorgnis über die damit verbundene neue Einstufung von Transporttrays (Transportschalen) als Verpackung.
 

Gefahr zusätzlicher Kosten für den Gartenbau

Dr. Hans Joachim Brinkjans, stellvertretender Generalsekretär des ZVG, befürchtet, dass der Gartenbau durch die notwendige Beteiligung an einem Rücknahmesystem für Transporttrays zusätzliche Kosten tragen muss, zumindest solange Mehrwegtrays nicht weitreichend genutzt werden können. Eine Entlastung für den Gartenbau wäre somit nicht gegeben.
 

Forderung nach Streichung des Begriffs "Transporttrays"

In einem Schreiben an die Staatssekretärinnen des Bundeslandwirtschafts- und des Bundesumweltministeriums hat der ZVG gefordert, dass sich Deutschland in den Verhandlungen im Rat und im Trilog für die Streichung des Begriffs "Transporttrays" im neuen Verordnungstext einsetzt. Bereits während der Abstimmungen im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments am 24. Oktober 2023 hatte der ZVG die zuständigen EU-Abgeordneten aufgefordert, diesen Schritt zu unterstützen.
 

Hintergrundinformationen

Die Europäische Kommission legte am 30. November 2022 einen Vorschlag zur Überarbeitung der Verordnungen über Verpackungen und Verpackungsabfälle vor. Das übergeordnete Ziel besteht darin, die Verpackungsabfälle bis 2040 um 15 Prozent pro Mitgliedstaat und Kopf im Vergleich zu 2018 zu reduzieren. Transporttrays werden ausschließlich für den Transport von Blumentöpfen mit Pflanzen im B2B-Geschäftsverkehr verwendet und gelangen nicht an den Verbraucher. Daher ist die Einstufung als Verkaufsverpackungen aus Sicht des ZVG nicht gerechtfertigt.