Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Auch für Immobilienunternehmen

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Auch für Immobilienunternehmen

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Auch für Immobilienunternehmen

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Seit dem 1. Januar 2024 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für alle in Deutschland ansässigen Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden. Ziel ist es, Menschenrechte und Umweltschutz innerhalb der Lieferkette zu stärken. Auch zahlreiche Immobilienunternehmen sind betroffen und müssen Sorgfaltspflichten beachten.

Umfangreiche Anforderungen für die Immobilienbranche

Das LkSG betrifft nicht nur große, sondern auch kleinere Unternehmen, die Teil einer größeren Lieferkette sind. Dr. Annette Mutschler-Siebert von K&L Gates betont, dass auch Dienstleister wie Makler, Facility Manager und Projektentwickler unter das Gesetz fallen können. Verstöße gegen die Sorgfalts- und Berichtspflichten können mit Bußgeldern bis zu acht Millionen Euro und dem Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen sanktioniert werden.

Herausforderungen bei der Umsetzung

Laut Hanna Ritter von REICON Consulting fürchten viele Immobilienunternehmen die Sanktionen und neigen daher zu übermäßiger Bürokratie. Insbesondere kleinere Unternehmen fühlen sich durch umfangreiche Fragebögen überfordert. Eine präzise Risikoanalyse und angepasste Fragebögen könnten die Bürokratie für Nachunternehmergruppen reduzieren.

Effiziente Umsetzung durch digitale Lösungen

Dr. Thomas Mielke von Metroplan empfiehlt, die Sorgfaltspflichten in bestehende Geschäftsprozesse zu integrieren. Digitale Lieferantenmanagementsysteme können helfen, Risiken zu identifizieren und gezielte Fragen zu stellen. Ein Beispiel ist ein Filterprogramm von Metroplan, das Lieferanten mit hohem Risikopotenzial herausfiltert und spezifische Fragen zu Umweltschutz und Arbeitsrechten stellt.

Vermietung und Lieferkette

Die Frage, ob die Vermietung von Büro- oder Produktionsflächen Teil der Lieferkette ist, bleibt umstritten. Laut Hanna Ritter ist die Beziehung zum Endkunden nicht Teil der Lieferkette, jedoch könnte der Mietvertrag aus Sicht des Mieters relevant sein. Rechtsanwalt Tobias Gries bestätigt, dass es auf den Einzelfall ankommt, insbesondere wenn ein Mieter ein Werk auf einem Grundstück betreibt.

Das LkSG stellt Immobilienunternehmen vor neue Herausforderungen, bietet jedoch auch die Möglichkeit, durch präzise Risikoanalysen und digitale Tools den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Experten betonen die Wichtigkeit maßgeschneiderter Lösungen, um die Komplexität zu bewältigen und Sanktionen zu vermeiden.