Handwerkerausnahme: So nutzen Betriebe die Mautbefreiung
Seit Anfang Juli 2024 gilt in Deutschland auf Autobahnen und Bundesstraßen die Mautpflicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Doch Handwerksbetriebe können von einer speziellen Handwerkerausnahme profitieren. Diese gilt, wenn das Fahrzeug von einem Mitarbeiter des Handwerksbetriebs gefahren wird und Ausrüstungen, Maschinen oder Material zur Ausübung der Handwerkerleistungen transportiert werden. Die Ausnahme greift auch, wenn handwerkliche Güter, die der Betrieb selbst hergestellt hat, befördert werden.
Mautbefreiung auch für ausländische Handwerker
Auch ausländische Handwerksbetriebe können die Handwerkerausnahme nutzen. Die Mautbefreiung gilt nicht für industriell gefertigte Güter, auch wenn diese selbst hergestellt und von Dritten transportiert werden. Wichtig ist, dass die Beförderung nur eine Hilfstätigkeit für die Haupttätigkeit des Betriebs darstellt. Handwerker müssen bei Kontrollen nachweisen, dass sie handwerkliche Tätigkeiten ausüben. Als Nachweise akzeptiert Toll Collect Handwerks- oder Gewerbekarten, Kopien der Gewerbeanmeldung, Lieferscheine oder Kundenaufträge. Diese Dokumente müssen in deutscher Sprache oder Übersetzung vorliegen.
Technisch zulässige Gesamtmasse entscheidend
Seit dem 1. Dezember 2023 ist nicht mehr das Gesamtgewicht, sondern die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) für die Mautpflicht entscheidend. Bestimmte Fahrzeugkombinationen sind ausgenommen: Hat eine Zugmaschine eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen oder weniger, so ist diese bis zu einer Gesamtmasse von 7,5 Tonnen nicht mautpflichtig. Handwerker können ihre Fahrzeuge auf der Toll Collect Website freiwillig registrieren, um behördliche Verfahren und Kontrollen zu minimieren. Die Daten werden zwei Jahre gespeichert und Handwerksbetriebe werden danach zur Erneuerung der Meldung aufgefordert.