Gefahrstoffverordnung: Risikokonzept schützt vor Asbest

Gefahrstoffverordnung: Risikokonzept schützt vor Asbest

Gefahrstoffverordnung: Risikokonzept schützt vor Asbest

  • Politik
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Trotz des seit 1993 geltenden Verbots bleibt Asbest eine erhebliche Gefahr. Im Jahr 2023 meldete die Berufsgenossenschaft Bau 1.286 Fälle von Asbestose, die auf Platz fünf der häufigsten Berufskrankheiten rangiert. Besonders alarmierend ist die Verbindung von Asbestexposition und Lungenkrebs, die weiterhin viele Todesfälle verursacht. „Die Änderungen in der Gefahrstoffverordnung zielen auf einen besseren Schutz vor Asbestrisiken ab“, erklärt Ludwig Brands, Experte für Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland. Ein zentraler Bestandteil ist das Risikokonzept.

Risikokonzept und neue Schwellenwerte

Die aktualisierte Gefahrstoffverordnung hebt das Risikokonzept auf eine verpflichtende Ebene. Dieses Konzept arbeitet mit zwei Schwellenwerten: der Akzeptanz- und Toleranzkonzentration. Die Akzeptanzkonzentration beschreibt die Wahrscheinlichkeit, dass bei 40-jähriger Exposition von acht Stunden täglich vier von 100.000 Personen an Krebs erkranken. Diese systematische Risikoanalyse sorgt für präzisere Einschätzungen und Maßnahmen.

Asbestgefahr bei Baumaßnahmen

Obwohl Asbest verboten ist, findet sich der Gefahrstoff in zahlreichen älteren Gebäuden. Bei Baumaßnahmen in Gebäuden, die vor dem 31.10.1993 errichtet wurden, besteht das Risiko, dass Asbest freigesetzt wird. Unternehmen sind verpflichtet, eine Risikobewertung durchzuführen, um Heimwerker und Arbeitnehmer vor potenziellen Gefahren zu schützen.

Verpflichtungen und Schutzmaßnahmen

Nach der Gefahrstoffverordnung müssen Auftraggeber Informationen über die Asbestbelastung eines Gebäudes bereitstellen. Gegebenenfalls sind Proben zu entnehmen, um das Risiko einzuschätzen. Bei einer Belastung unter 1.000 Fasern pro Kubikmeter reichen staubmindernde Maßnahmen aus. Überschreitet die Belastung diesen Wert, sind strengere Schutzmaßnahmen erforderlich, um die Gesundheit aller Beteiligten zu gewährleisten.