Ablehnung höherer Beiträge zur Berufsgenossenschaft im Fertigbau

Ablehnung höherer Beiträge zur Berufsgenossenschaft im Fertigbau

Ablehnung höherer Beiträge zur Berufsgenossenschaft im Fertigbau

  • Hochbau
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Rund 80 Unternehmen der Fertigbaubranche wollen gegen höhere Beiträge der Berufsgenossenschaft Bau klagen. Sie hatten zunächst Widerspruch gegen die Beitragsbescheide eingelegt, wie Georg Lange, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau (BDF), berichtet.

Ungerechtfertigte Tarifänderung

Die Unternehmen protestieren gegen eine vermeintlich ungerechtfertigte Verdopplung der Beiträge zur Berufsgenossenschaft. Dieser Konflikt ist auf einen neuen Tarif zurückzuführen, der zum Jahreswechsel in Kraft getreten ist und die Branche anders einstuft.

Neue Einstufung sorgt für Unmut

Bisher waren Firmen, die Fertighäuser herstellen, dem Gewerbezweig "Herstellen von Fertigteilen und Betonwaren" zugeordnet. Nun werden Holzfertigteilbauer der Kategorie "Zimmererarbeiten" zugerechnet. Dies wird von der Branche nicht nur als fehlerhaft angesehen, sondern führt auch zu erheblichen finanziellen Belastungen.

Beitragsverdopplung belastet Unternehmen

Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft Bau werden für Rehabilitation und Entschädigung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten verwendet. Die geänderte Einstufung bedeutet für Unternehmen eine beträchtliche finanzielle Zusatzbelastung, die sich auf Hunderttausende Euro pro Jahr summieren kann.

BG BAU verteidigt Tarifänderung

Die Berufsgenossenschaft Bau verteidigt die Tarifänderung und betont, dass der neue Gefahrtarif für eine gerechte Verteilung der Beiträge je nach Risiken sorge. Sie verweist darauf, dass die Unfallgefahr nicht in jedem Gewerbezweig gleich hoch sei und dass eine Überprüfung des Gefahrtarifs gesetzlich vorgeschrieben sei.

Genehmigung durch Aufsichtsbehörde

Die Neuzuordnung der Unternehmen wurde vom Bundesamt für Soziale Sicherung als Aufsichtsbehörde als rechtens erklärt und genehmigt. Die BG BAU betont, dass die neuen Tarife dem Ziel dienen, vergleichbare Unfallrisiken und Präventionserfordernisse angemessen zu berücksichtigen.