Bundeskabinett beschließt neue Beschränkungen für Glyphosat
Das Bundeskabinett hat auf Initiative von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir die neue Pflanzenschutzanwendungs-Verordnung verabschiedet, die den nationalen Umgang mit dem Wirkstoff Glyphosat regelt.
Rechtssicherheit durch festgeschriebene Einschränkungen
Nach der umstrittenen Zulassung von Glyphosat durch die EU-Kommission im Dezember 2023 werden mit der neuen Verordnung bestehende Einschränkungen rechtssicher festgelegt. Dies umfasst Verbote für den Einsatz in sensiblen Gebieten wie Wasser- und Heilquellenschutzgebieten sowie in Haus- und Kleingärten. Auch im Ackerbau bleiben bestimmte Anwendungen wie Vorsaat-, Stoppel- und Nacherntebehandlungen verboten, ebenso wie der flächige Einsatz im Grünland.
Özdemirs Standpunkt und Ausblick
Bundesminister Cem Özdemir betont die Bedeutung von Rechts- und Planungssicherheit für Landwirte. Er sieht die neue Verordnung als wichtigen Schritt, um den Einsatz von Glyphosat einzuschränken und innovative Lösungen im Pflanzenschutz zu fördern. Özdemir betont die Notwendigkeit, die Landwirtschaft nachhaltig zu gestalten und alternative Methoden zu entwickeln, um die Abhängigkeit von bestimmten Mitteln zu verringern.
Hintergrund und rechtliche Situation
Die EU-Kommission hatte trotz fehlender Mehrheit der Mitgliedstaaten die Zulassung von Glyphosat um weitere zehn Jahre verlängert. Dies hätte das bereits in Deutschland geplante nationale Verbot von Glyphosat ab dem 1. Januar 2024 verhindert. Um rechtliche Klarheit zu schaffen, wurde die Pflanzenschutzanwendungs-Verordnung angepasst, um die bisherigen Beschränkungen dauerhaft zu verankern.