Baden-Württemberg reformiert Landesplanungsgesetz

Baden-Württemberg reformiert Landesplanungsgesetz

Baden-Württemberg reformiert Landesplanungsgesetz

  • Politik
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In Baden-Württemberg können Regionalverbände künftig Raumordnungspläne deutlich schneller und rechtssicherer aufstellen. Der Landtag hat dazu eine umfassende Reform des Landesplanungsgesetzes verabschiedet. Ziel ist es, Planungsverfahren effizienter, digitaler und weniger fehleranfällig zu gestalten.

Effizientere Prozesse für Kommunen und Bürger

Landesentwicklungsministerin Nicole Razavi (CDU) sprach von einer „Frischzellenkur“ für die Landes- und Regionalplanung. Die neuen Regelungen sollen den Bürokratieabbau vorantreiben und den Kommunen, der Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürgern schnellere Umsetzungsmöglichkeiten für Projekte bieten – etwa beim Ausbau erneuerbarer Energien. Auch die zwölf Regionalverbände begrüßen die Reform. „Das Gesetz bringt mehr Geschwindigkeit, ohne die Qualität der Planung zu gefährden“, so Christoph Schnaudigel, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Regionalverbände.

Zentrale Neuerungen: Von Anzeigeverfahren bis Beteiligungsvereinfachung

Ein zentrales Element ist der Ersatz der bisherigen Genehmigungspflicht durch ein Anzeigeverfahren: Reagiert das zuständige Ministerium nicht innerhalb der Frist, tritt der Plan automatisch in Kraft. Auch bei Stellungnahmen der Bürger genügt künftig eine pauschale Online-Information, ob und wie ihre Eingaben berücksichtigt wurden.
Zudem entfällt die bisher aufwendige Prüfung sogenannter Masseneingaben. Die Stellungnahmefristen für Behörden und andere Träger öffentlicher Belange werden verbindlich verkürzt. Diese Änderungen sollen das Verfahren deutlich beschleunigen.

Robustere Planung trotz möglicher Fehler

Künftig führen kleinere formale Fehler im Verfahren nicht mehr automatisch zur Ungültigkeit eines gesamten Plans. Fehler können nachträglich korrigiert werden; ungültige Teilbereiche können vom Rest abgetrennt werden. Damit wird Planungssicherheit erhöht und teure Neuaufnahmen ganzer Verfahren vermieden.

Vollständige Digitalisierung der Planungsverfahren

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Digitalisierung: Sämtliche Verfahrensschritte sollen vorrangig digital erfolgen – von der Bekanntmachung über Stellungnahmen bis zur Einreichung der Pläne im Raumordnungskataster. Auch Stellungnahmen von Bürgern sollen künftig über Online-Formulare erfolgen. Für Menschen ohne digitale Zugänge bleibt der persönliche Vortrag bei der Planungsbehörde als analoger Zugang erhalten.

Mehr Innovation durch Flexibilitätsklausel

Die Einführung einer Flexibilitäts- und Experimentierklausel ermöglicht es Regionalverbänden, in Einzelfällen von Standardverfahren abzuweichen – etwa, um auf unvorhersehbare Entwicklungen zu reagieren. Zudem wird ihre Rolle bei der Planumsetzung gestärkt.

Vereinfachungen und rechtliche Angleichung

Im Zuge der Reform wurden auch überholte Doppelregelungen gestrichen und das Landesrecht an das aktualisierte Raumordnungsgesetz des Bundes angepasst. Das vereinfacht die Anwendung des Gesetzes und erhöht die Rechtsklarheit.

„Ein Fünffach-Turbo für Regionalplanung“

Dr. Matthias Proske von der Arbeitsgemeinschaft der Regionalverbände lobte die Anzeigepflicht als „neuen Fünffach-Turbo“ für Planungen. Genehmigungsverfahren, die früher bis zu zweieinhalb Jahre dauerten, könnten nun in weniger als sechs Monaten abgeschlossen sein. Die Möglichkeit zur Korrektur kleinerer Formfehler und die umfassende Digitalisierung der Beteiligungsverfahren trügen ebenfalls zu deutlich mehr Tempo bei.
Mit der Reform soll Baden-Württemberg fit gemacht werden für die planerischen Herausforderungen der kommenden Jahre – vom Klimaschutz über Infrastruktur bis hin zur Wohnraumentwicklung.