
Kein neuer Tarifvertrag im Malerhandwerk: Droht Stillstand?
Die Verhandlungen im Maler- und Lackiererhandwerk sind erneut ohne Einigung beendet worden. Rund 115.000 Beschäftigte stehen weiterhin ohne neue Lohnvereinbarung da, da der Tarifvertrag bereits im September 2024 ausgelaufen ist. Trotz dreier ergebnisloser Verhandlungsrunden und einer anschließenden Schlichtung konnte auch in der zweiten Runde kein Kompromiss erzielt werden. Die Arbeitgeberseite bot eine Lohnerhöhung von 5,9 Prozent an, während die Gewerkschaft ein Plus von 8,0 Prozent forderte.
Laufzeitstreit verhindert Einigung
Der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz (BV Farbe) erklärt, dass sich die Gespräche letztlich an der Laufzeit des Vertrags festgefahren hätten. Die Arbeitgeber hatten angeboten, den Ecklohn bis Mitte 2026 auf 20 Euro zu erhöhen – mit einer ersten Anhebung um 2,9 Prozent ab April 2025. Dies hätte für Vollzeitkräfte eine Lohnerhöhung von rund 200 Euro pro Monat bedeutet. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) hält das jedoch nicht für ausreichend. Zudem bemängelt sie, dass die Beschäftigten in den ersten sechs Monaten keinerlei Erhöhung erhalten würden.
Folgen für Löhne und Ausbildung
Das Scheitern der Verhandlungen hat weitreichende Konsequenzen: Ohne Tarifvertrag bleibt die Ausbildungsvergütung unangepasst, und der Branchenmindestlohn entfällt. Neue Arbeitsverträge müssen sich nun am gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro orientieren, was die Attraktivität des Berufs weiter senkt. Während Malerinnen und Maler aktuell durchschnittlich 18,87 Euro pro Stunde verdienen, liegt der Verdienst im Bauhauptgewerbe bei rund 26 Euro. Die Arbeitgeberseite betont, dass eine zu hohe Tarifsteigerung kleinere Betriebe überfordern könnte. Die IG Bau hingegen argumentiert, dass bessere Löhne notwendig seien, um den Fachkräftemangel zu bekämpfen.
Schlichtung abgelehnt – Alternativen gesucht
Ein Vorschlag zur Einsetzung eines neutralen Schlichters wurde von den Arbeitgebern abgelehnt. Sie begründeten dies mit dem bereits weit fortgeschrittenen Verhandlungsstand. Eine erneute Schlichtung würde den Prozess ihrer Meinung nach nur verzögern und bereits erzielte Fortschritte gefährden. Da eine kurzfristige Einigung unwahrscheinlich ist, prüfen die Arbeitgeber nun eine einseitige Tarifempfehlung, um zumindest eine Lohnerhöhung für die Beschäftigten zu ermöglichen.