Förderprogramme des Bundesbauministeriums aktiv

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  • Nachhaltigkeit
  • 3 Min

Seit dem 20. Februar 2024 werden die Förderprogramme des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) wieder aufgenommen. Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, hebt die Bedeutung dieser Programme für die Konjunktur hervor und erklärt, dass Anträge über die Website der KfW gestellt werden können.

Wiederbelebung wichtiger Fördermaßnahmen

Geywitz betont, dass die Förderprogramme des BMWSB entscheidend für die Konjunktur und das Handwerk sind. Die Programme tragen dazu bei, die Binnennachfrage anzukurbeln und neue Aufträge für Handwerker zu generieren. Ab dem 20. Februar können Anträge für die Programme "Klimafreundlicher Neubau (KFN)", "Genossenschaftliches Wohnen" und "Altersgerecht Umbauen" wieder bei der KfW gestellt werden.

Zinssätze und Finanzierungsmöglichkeiten

Für das Programm "Klimafreundlicher Neubau" beträgt der Endkundenzinssatz 2,1%, was deutlich unter den marktüblichen Zinsen für Baufinanzierungen liegt. Das Programm "Genossenschaftliches Wohnen" wird mit einem Budget von 15 Millionen Euro ausgestattet und bietet zinsgünstige Kredite sowie Tilgungszuschüsse für Genossenschaftsgründungen und -beteiligungen. Das Programm "Altersgerecht Umbauen" erhält 2024 eine Budgeterhöhung auf 150 Millionen Euro und unterstützt bauliche Maßnahmen zur Barrierereduzierung in Wohngebäuden.

Antragsstellung und Förderkonditionen

Die Anträge für die Förderprogramme können bei der KfW gestellt werden. Das Programm "Klimafreundlicher Neubau" umfasst zinsverbilligte Kredite für Wohn- und Nichtwohngebäude sowie Investitionszuschüsse für Kommunen. Beim "Genossenschaftlichen Wohnen" werden zinsverbilligte Kredite und Tilgungszuschüsse für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen angeboten. Beim Programm "Altersgerecht Umbauen" können Zuschüsse für bauliche Maßnahmen beantragt werden, die Barrieren im Wohnungsbestand reduzieren.