
BG BAU: Neue Prämien für das Jahr 2024
Die BG BAU hat ihren Fördermittelkatalog für das Jahr 2024 veröffentlicht, der alle finanziell unterstützten Arbeitsmittel und Maßnahmen für sicheres und gesundes Arbeiten enthält. Dabei wurden drei neue Arbeitsschutzprämien in den Katalog aufgenommen.
Unterstützung für sichere Arbeitsmittel
Die BG BAU unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen finanziell bei verschiedenen Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Dies unterstreicht Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU, indem er betont, dass sichere Arbeitsmittel eine Investition in die Zukunft sind.
Erweiterter Fördermittelkatalog für 2024
Für das Jahr 2024 wurde der Fördermittelkatalog der BG BAU aktualisiert und erweitert. Dabei wurden drei neue Arbeitsschutzprämien hinzugefügt:
1. Kamerabasiertes Personenerkennungssystem
Im Fokus steht die Vermeidung von Unfällen beim Einsatz von mobilen Baumaschinen und Baustellen-Lkw, die oft aufgrund von Sichtproblemen auftreten. Baustellentaugliche Kamerasysteme, die Personen in Echtzeit erkennen und den Fahrer warnen, werden von der BG BAU bezuschusst.
2. Um- und Nachrüstung mit Emergency Locking Retractor-Sicherheitsgurten
Sicherheitsgurte mit Emergency Locking Retractor-System (ELR) bieten mehr Bewegungsfreiheit für Fahrer und Fahrerinnen und erhöhen die Akzeptanz, den Gurt anzulegen. Die BG BAU fördert die Um- und Nachrüstung von Bestandsmaschinen mit ELR-Sicherheitsgurten.
3. Stufenanlegeleitern als temporärer Zu- und Abgang zu Arbeitsplätzen
Leitern sind häufige Ursachen für Absturzunfälle. Um diese zu verhindern, werden Stufenanlegeleitern mit speziellen Sicherungen gefördert, die als temporäre Zu- und Abgänge zu Arbeitsplätzen bis zu zwei Metern Höhe oder Tiefe dienen.
Beantragung der Arbeitsschutzprämien
Die BG BAU bietet eine beitragsabhängige und eine beitragsunabhängige Förderung an. Unternehmen mit mindestens einer oder einem Beschäftigten und einem jährlichen Mitgliedsbeitrag von mindestens 100 Euro können eine beitragsabhängige Prämienförderung beantragen. Auch Unternehmen ohne Beschäftigte sind antragsberechtigt, wenn sie freiwillig bei der BG BAU versichert sind. Zusätzlich können Mitgliedsunternehmen der BG BAU unabhängig von ihrem Mitgliedsbeitrag Förderungen für bestimmte Maßnahmen erhalten, darunter Prävention von Absturzunfällen und das Schutzpaket für das Bauen im Bestand.