Strompreis für energieintensive Unternehmen sinkt ab 2024

Strompreis für energieintensive Unternehmen sinkt ab 2024

Strompreis für energieintensive Unternehmen sinkt ab 2024

  • Vergaberecht & Baurecht
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Die Bundesregierung hat beschlossen, Unternehmen mit besonders stromintensiver Produktion in den kommenden fünf Jahren erheblich zu entlasten. Dies geschieht durch eine erhebliche Senkung der Stromsteuer von 2024 bis 2028. Diese Maßnahme soll nicht nur der Industrie, sondern auch dem produzierenden Gewerbe zugutekommen, einschließlich Handwerksbetrieben wie Bäckereien, Bauunternehmen, Tischlereien und Metallbauunternehmen.
 

Das Strompreispaket im Detail

Das Strompreispaket besteht aus zwei Hauptkomponenten. Die erste Komponente ist die Entlastung durch die Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte für das erste Halbjahr 2024, die bereits beschlossen wurde. Die zweite Komponente betrifft die Senkung der Stromsteuer von derzeit 1,537 Cent pro Kilowattstunde auf den EU-Mindestwert von 0,05 Cent pro Kilowattstunde. Dies würde eine Entlastung von etwa 1,49 Cent pro Kilowattstunde für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes bedeuten. Diese Maßnahmen sollen insgesamt eine Entlastung von 2,75 Milliarden Euro bringen.
 

Positive Reaktion des Handwerks

Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), begrüßt die Maßnahmen und betont, dass sie eine wichtige Entlastung für den Mittelstand darstellen. Er merkt jedoch an, dass energieintensive Sektoren im Handwerk wie Textilreinigungen oder Kfz-Betriebe ausgeschlossen sind und dringend Unterstützung benötigen, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
 

Bürokratische Entlastung im Rahmen des Spitzenausgleichs

Die Bundesregierung hebt hervor, dass die Stromsteuersenkung den bisherigen Spitzenausgleich ersetzt und für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes gilt. Zusätzlich werden die bürokratischen Kosten für Unternehmen, die zuvor vom Spitzenausgleich profitiert haben, entfallen. Es gibt auch spezielle Regelungen für 350 Konzerne, die im internationalen Wettbewerb stehen.
 

Ausblick auf die Zukunft

Die Senkung der Stromsteuer wird gesetzlich für die Jahre 2024 und 2025 festgelegt. Anschließend soll sie für weitere drei Jahre gelten, sofern eine Gegenfinanzierung im Bundeshaushalt für die Jahre 2026 bis 2028 nachgewiesen werden kann. Diese Maßnahmen ergänzen die bereits beschlossenen Entlastungen bei den Energiepreisen, wie die Abschaffung der EEG-Umlage und zusätzliche Zuschüsse zu den Netzentgelten im Jahr 2024.
 

Statements der Bundesregierung

Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck unterstreichen die Bedeutung dieser Maßnahmen für die Wirtschaft in Deutschland und betonen die Vorteile für Unternehmen in Bezug auf Planungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit.