Schneller-Bauen-Gesetz ohne Einschränkungen für Bezirke

Schneller-Bauen-Gesetz ohne Einschränkungen für Bezirke

Schneller-Bauen-Gesetz ohne Einschränkungen für Bezirke

  • Politik
  • 3 Min

Das geplante „Schneller-Bauen-Gesetz” des Berliner Senats zielt darauf ab, Bauvorhaben zu beschleunigen, ohne die Bezirke in ihrer Planungshoheit einzuschränken. Bausenator Christian Gaebler (SPD) betonte im RBB-Inforadio, dass die Bezirke weiterhin federführend für die Bauleitplanung zuständig bleiben. Lediglich bei Projekten von gesamtstädtischer Bedeutung, wie etwa größeren Wohnbauvorhaben, könne die Landesebene die Federführung übernehmen.

Klare Regelungen für landesweite Projekte

Der Senator erklärte, dass das Gesetz dazu diene, die Zuständigkeiten bei Bauvorhaben klarer zu regeln. In Fällen, in denen die Landesebene die Federführung innehat, müsse sie auch in der Lage sein, abschließend zu entscheiden, um Verzögerungen durch unklare Zuständigkeiten zu vermeiden. Dies sei eine notwendige Maßnahme, um die Effizienz zu steigern.

Wenige Änderungen bei den Zuständigkeiten

Von den rund 50 geplanten gesetzlichen Änderungen betreffen nur vier die Zuständigkeiten zwischen Landes- und Bezirksebene. Gaebler stellte klar, dass es sich dabei in der Regel um Klarstellungen handelt, die den Wohnungsbau als dringende gesamtstädtische Aufgabe definieren und somit in bestimmten Fällen eine Verlagerung der Zuständigkeiten ermöglichen.

Maßnahmen zur Beschleunigung von Bauprojekten

Der Berliner Senat plant, das „Schneller-Bauen-Gesetz” in Kürze zu beschließen. Es umfasst zahlreiche Maßnahmen, um vor allem Wohnungsbauprojekte zügiger umzusetzen. Dazu gehören die Straffung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, die Einführung von Prüf- und Bearbeitungsfristen sowie eine klarere Regelung der Zuständigkeiten zwischen Landes- und Bezirksebene.

Keine Gefährdung von Natur- und Artenschutz

Kritik von Naturschutzverbänden, dass der Natur- und Artenschutz zugunsten schnelleren Bauens vernachlässigt werde, wies Gaebler zurück. Es würden lediglich Fristen verkürzt und bestehende Ausnahmeregelungen auch auf den Bau von Wohnungen und sozialer Infrastruktur angewendet, ohne den Schutz von Natur und Arten zu gefährden.