Rahmen für Künstliche Intelligenz in der EU steht

Rahmen für Künstliche Intelligenz in der EU steht

Rahmen für Künstliche Intelligenz in der EU steht

  • Vergaberecht & Baurecht
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Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) die Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung, AI Act) einstimmig gebilligt. Mit der KI-Verordnung setzt die EU den Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Europa. Sie zielt darauf ab, Innovationen zu fördern, gleichzeitig das Vertrauen in KI zu stärken und sicherzustellen, dass diese Technologie in einer Weise genutzt wird, die die Grundrechte und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger der EU respektiert. Die KI-Verordnung ist das weltweit erste umfassende Regelwerk für KI.

Reaktionen der Bundesminister und Verantwortlichen

Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck sowie Bundesminister für Justiz Dr. Marco Buschmann äußern sich zum Beschluss der KI-Verordnung und betonen die Bedeutung eines ausgewogenen Ansatzes zwischen Innovation und Risikoschutz.

Meilensteine und Schwerpunkte der Verordnung

Die Verordnung klärt, dass sie sich auf Produktregulierung und nicht auf Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten bezieht. Zudem werden Social Scoring und Emotionserkennung am Arbeitsplatz durch KI in Europa nicht erlaubt. Die KI-Verordnung folgt einem risikobasierten Ansatz, bei dem strengere Regeln für höhere Risiken gelten. Besondere Vorschriften gelten für generative KI-Modelle, und Verhaltenskodizes werden entwickelt, um die Dynamik der KI-Entwicklung zu berücksichtigen.

Umsetzung und Inkrafttreten

Das Europäische Parlament und eine Ratsformation müssen noch zustimmen, bevor die Verordnung in Kraft tritt. Sie wird grundsätzlich 24 Monate nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt anwendbar sein, wobei bestimmte Vorschriften früher greifen. Die Bundesregierung setzt sich für eine bürokratiearme und innovationsfreundliche Umsetzung ein.