Neues Bundesfernstraßenmautgesetz
Ab dem 1. Juli 2024 wird erstmals eine Mautpflicht für Fahrzeuge mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen eingeführt, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden.
Ausnahme für Handwerksbetriebe
Handwerksbetriebe sollen von dieser Regelung ausgenommen sein, jedoch gilt diese Ausnahme nicht für Unternehmen im Gartenbau.
Statement von Bundesminister Cem Özdemir
Bundesminister Cem Özdemir betont die Notwendigkeit gleicher Regeln für alle Handwerksbereiche. Er argumentiert, dass alle Handwerker, einschließlich Garten- und Landschaftsbauer, gleichermaßen zum Bauprozess beitragen und daher gleiche Regelungen gelten sollten. Er fordert eine rasche Korrektur der ungleichen Behandlung im Mautgesetz.
Hintergrundinformationen
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität hat kürzlich eine Liste handwerklicher Tätigkeiten veröffentlicht, die von der LKW-Maut befreit sind. Leider sind Garten- und Landschaftsbau sowie verwandte Berufe nicht in dieser Liste enthalten, obwohl sie ähnliche Tätigkeiten wie andere handwerkliche Berufe ausführen, die von der Maut befreit sind.