Neuer Mindestlohn über gesetzlichem Mindestlohn

Neuer Mindestlohn über gesetzlichem Mindestlohn

Neuer Mindestlohn über gesetzlichem Mindestlohn

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Die Beschäftigten im Elektrohandwerk erhalten ab 2025 einen höheren tariflichen Mindestlohn. Darauf haben sich die Tarifparteien im Elektrohandwerk geeinigt. Die Erhöhung liegt deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn. Zusätzlich soll der neue Tarifabschluss für alle Beschäftigten der Branche allgemeinverbindlich erklärt werden, um faire Arbeitsbedingungen zu sichern und die Branche vor Lohndumping und Wettbewerbsverzerrung zu schützen.

Details des Tarifabschlusses

Ab dem Jahr 2025 erhalten die Beschäftigten im Elektrohandwerk 3,3 Prozent mehr Lohn. Der tarifliche Mindestlohn steigt auf 14,41 Euro pro Stunde, was 12,4 Prozent über dem gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro liegt. Bis 2028 sollen die Mindestentgelte stufenweise um insgesamt 15,4 Prozent auf 16,10 Euro erhöht werden. Nadine Boguslawski von der IG Metall betont, dass ein angemessenes Branchenmindestentgelt vor Lohndumping schützt und die Arbeitsbedingungen sichert.

Attraktivität der Branche erhöhen

ZVEH-Präsident Stefan Ehinger begrüßt den neuen Mindestlohn und hebt die Bedeutung der fairen Bezahlung hervor. Das Know-how der Beschäftigten ist entscheidend für die Umsetzung der Energiewende und Digitalisierung. Eine angemessene Entlohnung macht das Elektrohandwerk auch für Fachkräfte und Nachwuchskräfte attraktiv.

Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohns

Der ZVEH und die IG Metall wollen den Tarifabschluss vom Bundesarbeitsministerium als allgemeinverbindlich erklären lassen. Damit würde der Mindestlohn für alle 520.000 Beschäftigten im Elektrohandwerk gelten und von keinem Arbeitgeber umgangen werden können. Dies würde eine neue Lohnuntergrenze für die gesamte Branche setzen.