Neuer Gefahrtarif der BG BAU

Neuer Gefahrtarif der BG BAU

Neuer Gefahrtarif der BG BAU

  • Vergaberecht & Baurecht
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Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hat angekündigt, am 3. November neue Veranlagungsbescheide an ihre Mitgliedsunternehmen zu versenden. Dies geschieht im Vorgriff auf den bevorstehenden Inkrafttreten eines neuen Gefahrtarifs zum 1. Januar 2024. Dieser Tarif zielt darauf ab, die Beiträge gerechter zu verteilen, basierend auf den Gefährdungsrisiken.
 

Regelmäßige Anpassung des Gefahrtarifs

Der Gefahrtarif muss regelmäßig aktualisiert werden, um den aktuellen Entwicklungen gerecht zu werden. Ab dem 1. Januar 2024 wird der 4. Gefahrtarif der BG BAU in Kraft treten. Nach seiner Genehmigung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung wird dieser Tarif für alle Unternehmen der BG BAU verbindlich sein. Eine bedeutende Änderung betrifft Unternehmen im Fertighausbau und in der Herstellung von Fertigteilen für den Fertighausbau, die nun anderen Gewerbezweigen zugeordnet werden.
 

Unternehmen werden informiert

Die BG BAU wird im November 2023 alle Mitgliedsunternehmen darüber informieren, welcher Gefahrengemeinschaft und Gefahrklasse jedes Unternehmen angehört. Für das Jahr 2023 werden die Beiträge im April 2024 noch auf Grundlage des 3. Gefahrtarifs berechnet, während die Vorschussbescheide für 2024 bereits die Gefahrklassen des 4. Gefahrtarifs berücksichtigen. Die Beiträge für 2024 werden dann im April 2025 auf Grundlage des 4. Gefahrtarifs erhoben.
 

Hintergrund zum Gefahrtarif

Gemäß gesetzlichen Vorgaben müssen Gefahrtarife der Berufsgenossenschaften spätestens alle sechs Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Dies geschieht aufgrund möglicher Veränderungen in den technologischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Unternehmen.

Der Gefahrtarif fasst Unternehmensarten und Gewerbezweige in Tarifstellen zusammen, die ähnliche technologische Ausrichtungen oder Gefährdungsrisiken aufweisen. Hierbei werden Arbeitsbedingungen, hergestellte Erzeugnisse, verwendete Maschinen, berufsrechtliche Regelungen und verbandsorganisatorische Strukturen berücksichtigt. Das Ziel ist ein angemessener versicherungsmäßiger Risikoausgleich, indem Gewerbezweige mit ähnlichem Unfallrisiko zusammengefasst werden.

Die Gefahrklasse einer Tarifstelle gibt den durchschnittlichen Grad der Unfallgefahr für die in dieser Tarifstelle zusammengefassten Unternehmen an. Sie wird anhand des Verhältnisses zwischen den Unfallkosten (z.B. Heilbehandlungs- oder Rentenkosten für Versicherte) und den Lohnsummen berechnet. Je niedriger die Kosten für Unfälle und Berufskrankheiten in einer Tarifstelle sind, desto niedriger ist die Gefahrklasse und desto niedriger sind die Beiträge.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Gefahrklasse im Allgemeinen nicht das individuelle Gefährdungsrisiko eines einzelnen Unternehmens widerspiegelt, sondern das des gesamten Gewerbezweigs oder der Tarifstelle, im Sinne des Solidarprinzips.

Der Gefahrtarif beeinflusst den jährlichen Finanzbedarf der BG BAU nicht, sondern dient lediglich als Verteilungsschlüssel.