Neue Förderrichtlinie zur Dekarbonisierung des Mittelstands

Neue Förderrichtlinie zur Dekarbonisierung des Mittelstands

Neue Förderrichtlinie zur Dekarbonisierung des Mittelstands

  • Nachhaltigkeit
  • 3 Min

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die neue Förderrichtlinie "Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)" veröffentlicht. Ziel dieser Förderung ist es, den industriellen Mittelstand bei der Dekarbonisierung zu unterstützen.

Verwaltung durch Kompetenzzentrum Klimaschutz

Das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) übernimmt die Betreuung des Fördermoduls zur Dekarbonisierung. Für das gesamte Programm sind etwa 3,3 Milliarden Euro eingeplant.

Förderstart und Bewerbungsfrist

Der erste Förderaufruf startet voraussichtlich im September 2024. Unternehmen haben dann drei Monate Zeit, ihre Vorhaben einzureichen. Bundesminister Robert Habeck betonte die Bedeutung dieser Förderung für den Mittelstand und den Klimaschutz.

Programmlaufzeit und Finanzierung

Das Förderprogramm läuft bis 2030, mit jährlichen Förderwettbewerben. Finanziert wird es aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Die BIK ersetzt das vorherige Programm zur Dekarbonisierung in der Industrie (DDI).

Förderbedingungen und Zielgruppe

Das Programm richtet sich an innovative kleine und mittelgroße Unternehmen. Es unterstützt unter anderem die Umstellung auf CO2-arme Technologien. BIK und Klimaschutzverträge sind aufeinander abgestimmt, aber nicht kombinierbar. Förderungen beginnen ab 500.000 Euro für KMUs und ab einer Million Euro für große Unternehmen. Bei Projekten über 15 Millionen Euro ist eine Kofinanzierung der Bundesländer vorgesehen.